Nachfrage von Frau Schäfer aus der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 15.12.2021 zur Vorlagennummer 20213750
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage aus dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Finanzierung von Suchtberatungsangeboten in Bochum reagiert. Im Fokus standen dabei die Leistungen der Verbände Caritas, Innere Mission und Arbeiterwohlfahrt (AWO).
Für die Beratungsstellen der Caritas und der Inneren Mission im Sektor Ost und Mitte werden Zuschüsse für die Übernahme von Pflichtaufgaben nach dem PsychKG und dem ÖGDG gewährt. Da die tatsächlichen Personalkosten rückwirkend abgerechnet werden und etwaige Kostenüberschreitungen von der Stadt übernommen werden, ist eine Erhöhung der festgesetzten Zuschüsse für diese Positionen nicht erforderlich. Die Caritas bietet zudem Beratungsangebote in Wattenscheid und Langendreer an, die unter anderem die medizinische Rehabilitation sowie die Arbeit mit Gefangenen umfassen.
Im Gegensatz dazu wird für das Angebot der AWO zur aufsuchenden Sucht- und Drogenberatung im Sektor West ein Anstieg der Mittel benötigt. Die Verwaltung bestätigt, dass der seit 2001 unveränderte Zuschuss nicht ausreicht, um die Personalkosten und Sachkosten für die entsprechende Stelle zu decken. Es wird empfohlen, auch hier eine rückwirkende Abrechnung der tatsächlichen Kosten vorzunehmen. Der Sozialpsychiatrische Dienst sowie die beteiligten Verbände bewerten die bestehende Struktur der Suchtkrankenhilfe als funktional, da sie niederschwellige und personenzentrierte Beratungsangebote für verschiedene Krankheitsstadien bereitstellt.
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