„Sachstand ÖPNV - Bevorrechtigung“
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat gemeinsam mit der Bogestra auf eine Anfrage der Fraktion „Die Grünen im Rat der Stadt Bochum“ zum Sachstand der ÖPNV-Bevorrechtigung geantwortet. Da die Bundesnetzagentur die derzeit genutzte Funkfrequenz zum 31. Dezember 2028 aufgekündigt hat, ist eine Umstellung notwendig. Die Verkehrsunternehmen stimmen aktuell über eine gemeinsame Alternativfrequenz ab, um den städteübergreifenden Verkehr zu gewährleisten. Es wird geprüft, ob softwarebasierte Anpassungen an Fahrzeugen und Lichtsignalanlagen ausreichen oder ob technische Alternativen wie der digitale Tetrafunk oder Mobilfunkstandards zum Einsatz kommen sollen. Ein gemeinsamer Feldversuch mit der Stadt Gelsenkirchen zur Beschleunigung von Elektrobusverkehr ist in Planung.
Hinsichtlich der Lichtsignalanlagen verfügen aktuell 81 Anlagen über eine ÖPNV-Bevorrechtigung, wobei netto 73 Anlagen aktiv genutzt werden. Bei insgesamt 278 von Bussen befahrenen Lichtsignalanlagen beträgt die Bevorrechtigungsquote etwa 26 Prozent. Für das Jahr 2022 sind weitere Umrüstungen an drei spezifischen Knotenpunkten in Planung.
An der Kreuzung Wittener Straße/Rombergstraße wurden im Zuge einer Evaluation von Knotenpunkten an der Wittener Straße bauliche Maßnahmen umgesetzt. So wurde das Linksabbiegen durch Hochbordsteine in der Fahrbahnmitte unterbunden, um die Verkehrssteuerung zu beeinflussen.
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