Rahmenbedingungen für Radwege in Parks und Grünanlagen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung hat einen Antrag zur Regelung von Radwegen in Parks und Grünanlagen vorgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, auf welchen ausgewählten Strecken das Radfahren ermöglicht werden kann. Zunächst sollen einfache Maßnahmen ohne größere bauliche Veränderungen umgesetzt werden, sofern eine eindeutige Beschilderung sowie gegebenenfalls taktile Leiteinrichtungen vorhanden sind. Mittelfristig ist die Anlage baulicher Radwege in weiteren Grünanlagen vorgesehen.
Bei der Umsetzung gelten spezifische Vorgaben: Die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern hat Vorrang, sodass im Zweifelsfall die Gehrichtung Priorität besitzt. Wo möglich, sollen Geh- und Radwege getrennt werden, insbesondere bei Neuanlagen. Strecken mit unübersichtlichen Kurven oder in der Nähe von Spielplätzen sollen vermieden werden. Die Auswahl der Wege soll sich auf größere Anlagen konzentrieren, um Lücken im Radwegenetz zu schließen oder Grünanlagen miteinander zu verknüpfen. Zudem sind die Bezirksvertretungen einzubeziehen.
Obwohl Parks primär der Erholung dienen und die bestehenden Sicherheitsverordnungen grundsätzlich fortbestehen, sollen Ausnahmeregelungen für Radwege definiert werden. Darüber hinaus wird die Verwaltung um eine Übersicht gebeten, in welchen Parks und Grünanlagen das Radfahren bereits aktuell zulässig ist.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 09.02.2022Mehrheitlich beschlossenDafür: 13 (SPD, Die Grünen, CDU, FDP, Die Partei/Stadtgestalter)Dagegen: 2 (Die Linke, AfD)Enthaltungen: 0
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