VBW Bauen und Wohnen GmbH hier: Wiederbestellung von Herrn Norbert Riffel zum Geschäftsführer - Genehmigung der Eilentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW -
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Wiederbestellung des Geschäftsführers der VBW Bauen und Wohnen GmbH entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Finanzsteuerung sieht eine Verlängerung der Amtszeit ab dem 1. Februar 2023 um weitere fünf Jahre vor. Dieser Vorschlag basiert auf einer Eilentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20. Januar 2022.
Die Stadt Bochum ist über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH mit einem Anteil von 68,89 % an der VBW Bauen und Wohnen GmbH beteiligt. Gemäß den Grundsätzen des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Bochum erfordert eine wiederholte Bestellung eines Geschäftsführers einen Beschluss durch den Rat. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat bereits im Dezember 2021 eine Empfehlung für die Gesellschafterversammlung ausgesprochen, welche die Fortführung des Dienstverhältnisses vorsieht. Da der aktuelle Vertrag zum 31. Januar 2023 endet, soll mit der Zustimmung des Rates die entsprechende personelle Kontinuität sichergestellt werden. Die Vorlage sieht vor, dass die Gesellschaftervertreter der Stadt Bochum angewiesen werden, den Beschluss zur Wiederbestellung förmlich zu fassen.
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Beratungsfolge
- 03.03.2022Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (AfD)
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