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Mitteilung der Verwaltung

Aufstellung über Nebentätigkeiten gemäß § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz

20220158 03.03.2022 Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung legt eine Aufstellung über die Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten für das Jahr 2021 vor. Diese Mitteilung erfolgt gemäß den Vorgaben des Korruptionsbekämpfungsgesetzes, wonach die Art und der Umfang von Nebentätigkeiten sowie die entsprechenden Vergütungen offengelegt werden müssen, sofern diese die gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen überschreiten. Für das Kalenderjahr 2021 lag diese Grenze grundsätzlich bei 10.673,79 Euro pro Jahr.

Das Dokument führt die Tätigkeiten und Einnahmen des Oberbürgermeisters im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 auf. Zudem wird darüber informiert, dass für eine Tätigkeit in der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr eine Entschädigung in Höhe von 1.662,00 Euro gezahlt wurde. Nach Auskunft des zuständigen Landesministeriums gilt diese Funktion jedoch nicht als Nebentätigkeit im Sinne der Nebentätigkeitsverordnung NRW, weshalb hierfür keine Abführungspflicht oder Darlegungspflicht besteht. Einkünfte aus Nebentätigkeiten, welche die festgelegten Höchstgrenzen überschritten haben, wurden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an die Stadt abgeführt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 143 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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