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Antwort der Verwaltung

Compliance-Erklärung gegen Rechtsextremismus

20220144 03.03.2022 Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat Informationen zu den Abfindungen und Compliance-Regelungen bei Kündigungen von städtischen Mitarbeitern angefragt. In einem ersten Gerichtsverfahren wurde die Kündigung eines Beschäftigten bestätigt, da eine Weiterbeschäftigung aufgrund von internem und externem Druck als unzumutbar eingestuft wurde. Für diesen Fall wurde eine Abfindung in Höhe von sechs Monatsgehältern festgesetzt; der Beschäftigte hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Ein zweites Verfahren bezüglich eines weiteren Mitarbeiters ist noch nicht abgeschlossen. Ein weiterer Verhandlungstermin zur Prüfung der Unzumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung wurde für Anfang März 2022 angesetzt. Über eine mögliche Abfindungssumme liegen derzeit keine Informationen vor.

Hinsichtlich der Einführung einer Compliance-Erklärung als Voraussetzung für Einstellungsverfahren teilte die Verwaltung mit, dass bereits alle neu eingestellten Beschäftigten und Auszubildenden eine solche Erklärung im Rahmen des Personalfragebogens unterzeichnen. Darin bekennen sie sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung sowie zur Ablehnung von Bestrebungen gegen diese Ordnung. Da laut Verwaltung bereits alle bestehenden Beschäftigten über entsprechende Erklärungen verfügen, ist eine Ausdehnung auf den aktuellen Personalstab nicht erforderlich.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 165 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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