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Antwort der Verwaltung

Aufstellung von Bebauungsplänen hier: Klimarelevante Auswirkungen

20220093 01.02.2022 Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 01.02.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (13. Sitzung) · Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktion „Die Grünen im Rat der Stadt Bochum“ hat im Ausschuss für Planung und Grundstücke die Frage aufgeworfen, auf welcher juristischen Grundlage die Darstellung klimarelevanter Auswirkungen in Aufstellungsbeschlüssen von Bebauungsplänen eine Vorbelastung der Abwägung darstellt.

Die Verwaltung erläuterte hierzu, dass nach § 1 Abs. 7 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen öffentliche und private Belange gerecht gegeneinander und untereinander abzuwägen sind. Eine gesetzliche Priorisierung bestimmter Belange sei nicht vorgesehen; vielmehr müsse die objektive Gewichtung der berührten Interessen in jedem Einzelfall ermittelt werden.

Die Beifügung eines separaten Dokuments zu einem spezifischen Thema, beispielsweise das Ergebnis eines Klimachecks, zur Verwaltungsvorlage für einen Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss könne dazu führen, dass diesem Belang eine hervorgehobene Bedeutung beigemessen wird. Eine solche Vorabwertung könnte die spätere Abwägungsentscheidung beeinflussen, da erst am Ende des Verfahrens alle ermittelten öffentlichen und privaten Belange in einer Gesamtschau zu berücksichtigen sind.

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