Parken im Wendehammer Oskar-Hoffmann-Straße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Verkehrssituation in der Oskar-Hoffmann-Straße zwischen der Wittener Straße und dem Steinring reagiert. Im Fokus standen dabei das Parkverhalten im Wendehammer an der Kreuzung zur Wittener Straße sowie die Prüfung einer möglichen Einbahnstraßenregelung.
Nach Angaben der Verwaltung ist der betroffene Abschnitt als Wohnstraße ausgewiesen, in der das Parken auf beiden Fahrbahnseiten erlaubt ist. Durch die beidseitige Parkweise kann es im Begegnungsverkehr zu geringfügigen Beeinträchtigungen kommen, die ein Ausweichen oder Zurücksetzen erforderlich machen können. Besondere Probleme seien bisher nicht bekannt. Bezüglich des Wendehammers wurde bestätigt, dass Hinweise von Anwohnenden auf unzulässiges Parken vorliegen. Die Einhaltung der Parkvorschriften im Bereich des eingeschränkten Haltverbots wird durch Kontrollen mehrmals wöchentlich überwacht.
Eine Umwandlung der Oskar-Hoffmann-Straße in eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung Steinring ist aktuell nicht geplant. Eine solche Regelung dient primär der Förderung der Verkehrsflüssigkeit, was in Wohnstraßen nicht als sinnvoll erachtet wird. Zudem würde eine Einbahnregelung zu erheblichen Umwegen für Anlieger führen, da die Zufahrt nur noch von der Wittener Straße aus möglich wäre. Die bestehende Verkehrsführung zur Vermeidung von Abkürzungsverkehr wird als ausreichend bewertet.
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