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Beschlussvorlage der Verwaltung

Wittener Straße - Anregung nach § 24 GO NRW

20220053 02.02.2022 Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 02.02.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (10. Sitzung) · Mehrheitlich dafürEnthaltungen: -Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, Linke, FDP, AfD)Dagegen:1 (P&STG)

✦ KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage 20220053 des Tiefbauamtes wird die aktuelle Radverkehrsführung in der Wittener Straße im Bereich der U-Bahn-Haltestelle thematisiert. Anlass ist eine Anregung nach § 24 GO NRW, welche die bestehende Gestaltung bemängelt und eine verkehrssichere Trennung von Fußgänger- und Radverkehr fordert. Aufgrund eines Signalmasts an der Ampelanlage entsteht in diesem Bereich eine bauliche Engstelle, an der sich Geh- und Radweg überschneiden.

Die Verwaltung erkennt den beschriebenen Handlungsbedarf an. Eine kurzfristige Änderung des baulichen Zustands oder die Aufhebung der Benutzungspflicht für den Radweg wird jedoch als nicht umsetzbar eingestuft, da dies bauliche Anpassungen oder neue Überleitungen zur Fahrbahn erfordern würde. Laut Verwaltung ist die aktuelle Situation für die Verkehrsteilnehmer erkennbar, sodass keine unmittelbare Gefahr besteht. Eine Neugestaltung der Verkehrsführung soll im Zuge künftiger Umbaumaßnahmen an der Wittener Straße erfolgen. Für die Untersuchung von Radverkehrsanlagen in diesem Straßenabschnitt liegt bereits ein Auftrag vor.

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