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Beschlussvorlage der Verwaltung

Bürgerbegehren RadEntscheid Bochum

20220037 01.04.2022 Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation

🟢 Beschlossen 01.04.2022 · Rat (14. Sitzung) · Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 8 (LINKE,PAR&StG,UWG:FB,PAR)dafür: 67 (SPD,Grüne,CDU,AfD,FDP,OB)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat dem Bochumer Rat einen Beschlussvorschlag zur Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „RadEntscheid Bochum“ vorgelegt. Nach der Prüfung der am 17. Dezember 2021 eingereichten Unterlagen empfiehlt die Verwaltung, das Bürgerbegehren als unzulässig einzustufen.

Die Begründung für diesen Vorschlag stützt sich auf ein externes Rechtsgutachten. Demnach erfüllt das Begehren die gesetzlichen Voraussetzungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen nicht. Ein wesentlicher Grund ist die Verknüpfung unterschiedlicher Maßnahmen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehen, wodurch ein einheitlicher Fragegegenstand fehle. Zudem enthalten die sieben in der Unterschriftenliste aufgeführten Ziele keine direkten Entscheidungsfragen für einen Bürgerentscheid, sondern stellen lediglich Vorgaben für künftige Entscheidungen des Rates oder der Stadtverwaltung dar. Darüber hinaus wird angeführt, dass unbestimmte Inhalte innerhalb der Ziele eine eindeutige Meinungsbildung der Unterzeichnenden erschweren. Der Rat soll daher gemäß den gesetzlichen Vorgaben die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellen.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 01.04.2022
    Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 8 (LINKE,PAR&StG,UWG:FB,PAR)dafür: 67 (SPD,Grüne,CDU,AfD,FDP,OB)

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