Bestellung einer weiteren stellvertretenden Schriftführerin für den Rat der Stadt Bochum
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum berät über die Bestellung einer weiteren stellvertretenden Schriftführerin für das Ratsparlament. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht vor, eine Person zur stellvertretenden Schriftführung zu ernennen. Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang bilden die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen.
Die Notwendigkeit dieser Bestellung ergibt sich aus einer personellen Veränderung innerhalb des Referats für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation. Eine Mitarbeiterin dieses Referats ist zum 1. Januar 2022 in das zuständige Fachgebiet gewechselt. Im Rahmen dieser Neuzuwehörigkeit soll die betreffende Person ab sofort auch die Aufgaben der stellvertretenden Schriftführung für den Rat übernehmen.
Die Entscheidung über den Beschlussvorschlag wird in der Sitzung des Rates am 3. März 2022 erwartet. Aus der Vorlage geht hervor, dass keine klimarelevanten Auswirkungen durch diese Maßnahme entstehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 03.03.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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