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Mitteilung der Verwaltung

Baldurstraße

20220018 01.03.2022 Tiefbauamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord wurde die Einhaltung des Tempolimits in der Baldurstraße thematisiert. Der Bezirksbürgermeister stellte eine Anfrage zur Durchsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Hintergrund waren Hinweise auf zu hohe Geschwindigkeiten und erhöhten Verkehrslärm auf dieser Verbindungsstrecke zwischen den Ortsteilen Gerthe und Harpen.

Die Verwaltung erklärte, dass die Baldurstraße als Abkürzungsstrecke dient und in den Hauptverkehrszeiten ein erhöhtes Verkehrsaufkommen verzeichnet. An den Einmündungen zur Bockholtstraße sowie zum Harpener Hellweg sind bereits Fahrbahneinengungen vorhanden, die eine Geschwindigkeitsreduzierung bewirken. Weitere bauliche Maßnahmen wie Segmentschwellen oder Vollaufpflasterungen seien aufgrund der dort verkehrenden Buslinie nicht umsetzbar. Zudem verhindache die hohe Anzahl an Grundstückszufahrten auf einer Teilstrecke von etwa 250 Metern weitere Einbauten.

Die Verwaltung führte weiter aus, dass der Fahrbahnquerschnitt durch beidseitig parkende Fahrzeuge bereits eingeengt wird, was eine Geschwindigkeitsreduzierung begünstige. Im Jahr 2020 wurden 37 Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt, bei denen keine deutlich überhöhten Geschwindigkeiten festgestellt wurden. Aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen seien weitere bauliche Maßnahmen ausgeschlossen.

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