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Mitteilung der Verwaltung

Bildung der kommunalen Klassenrichtzahlen für das Schuljahr 2022/2023

20220005 22.03.2022 Schulverwaltungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Das Schulverwaltungsamt hat eine Mitteilung zur Bildung der kommunalen Klassenrichtzahlen für das Schuljahr 2022/2023 vorgelegt. Die Ermittlung der Richtzahl erfolgt durch die Division der Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen durch 23. Dabei gilt: Ist der Rechenwert größer als 30, wird auf die darunterliegende ganze Zahl abgerundet; bei Ergebnissen von 60 oder mehr wird der Wert um eins vermindert.

An den städtischen Grundschulen werden für das betreffende Schuljahr 126 Eingangsklassen gebildet, obwohl die maximale Anzahl der zu bildenden Klassen bei 133 liegt. Die Differenz ergibt sich daraus, dass aufgrund des Auswahlverhaltens der Eltern an einigen Standorten Eingangsklassen entstehen, deren Schülerzahl über dem Basiswert von 23 liegt.

Die Vorlage definiert zudem die konkreten Werte für die Klassenbildung. Eine Klasse wird bei bis zu 29 Schülerinnen und Schülern gebildet, zwei Klassen bei einer Schülerzahl von 30 bis 56. Weitere Stufen umfassen drei Klassen für 57 bis 81, vier Klassen für 82 bis 104, fünf Klassen für 105 bis 125 sowie sechs Klassen bei einer Schülerzahl von 126 bis 150 Personen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 169 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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