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Beschlussvorlage der Verwaltung

Anregung gemäß § 24 GO NRW – Tempo 30 Castroper Straße

20214103 02.02.2022 Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 02.02.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (10. Sitzung) · Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Castroper Straße vorgelegt. Grundlage ist ein Antrag der Gemeinschaftsgrundschule In der Vöde gemäß § 24 GO NRW, der eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h fordert.

Die Castroper Straße ist Teil des städtischen Vorbehaltsstraßennetzes, für das grundsätzlich eine Geschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen ist, um den Durchgangsverkehr zu ermöglichen. Gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung können jedoch an Straßen dieses Netzes bei sozialen Einrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h angeordnet werden, sofern diese auf den unmittelbaren Bereich der jeweiligen Einrichtung begrenzt sind.

Die zuständige Fachabteilung stellt fest, dass die Voraussetzungen für eine Reduzierung im Abschnitt der Castroper Straße in Höhe der Schule gegeben sind. Der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur soll daher beschließen, die zulässige Geschwindigkeit im Nahbereich der Schule tageszeitlich begrenzt auf 30 km/h zu senken und die Maßnahme mit dem erläuternden Zusatzzeichen „Schule“ zu kennzeichnen.

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