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Mitteilung der Verwaltung

Beschilderung Stiepel

20214102 01.02.2022 Tiefbauamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung Bochum-Süd hat beschlossen, die Beschilderung zur Verdeutlichung des Lkw-Verbots in der Brockhauser Straße zu verbessern. Konkret sollen an den Kreuzungen Brockhauserstraße/Nettelbeckstraße sowie Brockhauserstraße/Gräfin-Imma-Straße Hinweise auf die Sperrung für den Lkw-Verkehr angebracht werden. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem Landesbetrieb Straßen NRW Kontakt aufzunehmen, um eine entsprechende Hinweisbeschilderung auch in den Bereichen Kemnader Straße/Brockhauserstraße und Kosterstraße/Brockhauserstraße zu erwirken. Ziel ist es, Schwierigkeiten beim Wenden oder das Befahren des gesperrten Bereichs zwischen Brüggeneystraße und Kosterbrücke durch Lkw zu vermeiden.

Die Verwaltung teilte mit, dass das Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen lediglich das Einfahren aus der Kemnader Straße und der Kosterstraße betrifft, wobei Anlieger ausgenommen sind. Da in anderen Bereichen, wie etwa von der Gräfin-Imma-Straße kommend, kein Lkw-Verbot besteht, seien dort keine Vorhinweise erforderlich. Bezüglich der Sichtbarkeit an der Kosterstraße wurde der Landesbetrieb Straßen NRW gebeten, einen entsprechenden Hinweis in die Wegweisertafeln aufzunehmen. An der Kemnader Straße plant die Verwaltung, die Wahrnehmbarkeit durch ein zusätzliches Schild auf der linken Seite sowie eine Anpassung der bestehenden Verkehrszeichen zu verbessern, damit diese bereits vor dem Abbiegen in die Brockhauser Straße erkennbar sind.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 181 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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