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Antwort der Verwaltung

Flohmärkte auf dem Gelände des Hannibal EKZ

20214090 03.02.2022 Ordnungs- und Veterinäramt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Mitte hat im Rahmen einer Anfrage die Auswirkungen der regelmäßig stattfindenden Flohmärkte auf dem Gelände des Hannibal-Centers thematisiert. Im Fokus standen dabei mögliche Lärmbelästigungen durch Reinigungsfahrzeuge, ein erhöhtes Müllaufkommen in den Straßen Dorstener Straße und Riemker Straße sowie Schwierigkeiten bei der Parksituation, die potenziell Rettungswege beeinträchtigen oder die Befahrbarkeit von Straßen einschränken könnten.

Die Verwaltung teilte mit, dass seit 2018 keine Beschwerden über ein erhöhtes Müllaufkommen beim Ordnungs- und Veterinäramt eingegangen seien. Zur Parksituation erklärte die Verkehrsüberwachung des Rechtsamtes, dass keine Beschwerden über Parkverstöße vorlägen. Das Parken in den Seitenstraßen sei unter Einhaltung der Straßenverkehrsordnung auch bei erhöhtem Verkehrsaufkommen zulässig.

Hinsichtlich der Kontrollen gab die Verwaltung an, dass regelmäßige Überprüfungen zur Einhaltung der Erlaubnisauflagen stattfinden, wobei bei der letzten Kontrolle am 19. Dezember 2021 keine Beanstandungen festgestellt wurden. Die Reinigung des Geländes erfolgt durch ein vom Hannibal-Center beauftragtes Unternehmen unmittelbar nach den Veranstaltungen unter Beachtung der Lärmschutzzeiten. Während die Entsorgung von grobem Müll und die Reinigung des Parkplatzes im Bereich des Einkaufszentrums erfolgen, wird das umliegende Straßennetz nach dem regulären Reinigungsrhythmus der Stadt gereinigt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 178 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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