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Antwort der Verwaltung

Heizpilze

20214081 09.02.2022 Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung wurden Fragen zur Nutzung von Heizstrahlern in der Bochumer Außengastronomie thematisiert. Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen erkundigten sich nach einem Überblick über die Anzahl sowie die Betriebsarten der eingesetzten Geräte und fragten nach etwaigen Genehmigungspflichten oder Gebühren. Zudem wurde die Möglichkeit erörtert, solche Gebühren zweckgebunden für CO2-Zertifikate einzusetzen, sowie nach technischen Alternativen gesucht, die von der Stadt gefördert werden könnten.

Die Verwaltung teilte mit, dass für den Einsatz von Heizpilzen keine Genehmigung erforderlich ist. Daher liegt dem Ordnungsamt kein Überblick über die Anzahl oder die Art der Geräte vor, weshalb auch keine Gebühren erhoben werden. Zwar sind Informationen über die Anzahl der Konzessionen für Freisitzflächen vorhanden, diese lassen jedoch keine Rückschlüsse auf die genutzte Heiztechnik zu.

Hinsichtlich technischer Alternativen gab die Verwaltung an, dass derzeit keine technischen Ersatzlösungen bekannt sind, da sowohl gasbetriebene als auch elektrische Heizstrahler eine ähnliche Energieeffizienz aufweisen. Als Maßnahmen zur Temperaturregulierung wurden Decken, Kissen oder Windschutz genannt. Eine zweckgebundene Gebührenregelung für CO2-Zertifikate wurde aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Gastronomie im Kontext der Pandemie derzeit nicht als zielführend eingestuft.

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