Anregung nach § 24 GO NRW - Anschaffung von Luftfiltern der Klassen 1-6
✦ KI-Zusammenfassung
Die Interessengemeinschaft „Luftfilter Bochum“ hat eine Anregung gemäß § 24 GO NRW eingereicht, die Anschaffung mobiler Luftfilteranlagen für Schulklassen der Jahrgänge eins bis sechs in Bochum zu unterstützen. Die Initiative schlägt vor, dass neben einer Beschaffung durch die Stadt auch private Investitionen, etwa durch Eltern oder Fördervereine, ermöglicht werden sollten, um eine sozial gerechte Verteilung der Geräte zu erreichen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die städtische Anschaffung bereits durch den Ausschuss für Schule und Bildung in seiner Sitzung vom 23. November 2021 bearbeitet wurde. Ein Vergabeverfahren zur Beschaffung der Filter wurde eingeleitet, und es existiert ein Konzept zur Priorisierung der Ausstattung.
Für die Finanzierung durch private Mittel wird die Zustimmung unter der Voraussetzung erteilt, dass die Verteilung der so angeschafften Geräte auf Basis einer von der Stadtverwaltung erstellten Prioritätenliste erfolgt. Dies soll sicherstellen, dass privates Engagement nicht nur einzelnen Klassen zugutekommt, sondern eine sachliche und sozial gerechte Verteilung im gesamten Stadtgebiet gewährleistet ist. Zudem müssen private Anschaffungen dieselben technischen Spezifikationen wie die städtischen Geräte aufweisen, um eine einheitliche Wartung durch die Verwaltung zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022Abstimmung getrennt nach Absatz 1 und 2 Absatz 1: mehrheitlich dafür (5 SPD, 3 Die Grünen), dagegen: 7 (3 CDU, 1 AfD, 1 Die Linke, 1 Die Partei&Stadtgestalter, 1 UWG:Freie Bürger) Absatz 2: einstimmig beschlossen
- 15.02.2022kein Ergebnis hinterlegt
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