Zahlung einer Zuwendung für das Projekt „Gut gebrüllt Löwe…?!“ an den Förderverein der Schiller-Schule hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW in Verbindung mit § 60 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverwaltung Bochum-Süd hat eine Vorlage zur nachträglichen Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vorgelegt. Gegenstand ist die Auszahlung einer Zuwendung an den Förderverein der Schiller-Schule für das Projekt „Gut gebrüllt Löwe…?!“. Die entsprechende Entscheidung wurde bereits am 8. Dezember 2021 getroffen und bedarf nun der formellen Bestätigung durch die Bezirksvertretung Bochum-Süd.
Die Zuwendung in Höhe von 12.500 Euro soll aus Mitteln des Feuerwehrtopfes 2021 finanziert werden. Die Auszahlung dient dazu, den Baustart des Projektes zu ermöglichen, nachdem zuvor bautechnische und denkmalrechtliche Aspekte geklärt werden konnten. Der Förderverein der Schiller-Schule hatte für das Vorhaben einen Antrag über insgesamt 17.300 Euro gestellt. Über eine mögliche weitere Förderung aus dem Haushaltsjahr 2022 wird im weiteren Verlauf beraten.
Da die für Mitte Dezember geplante Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd nicht stattfinden konnte, wurde die Zuwendung vorab durch eine Dringlichkeitsentscheidung zahlbar gemacht. Eine erneute Vorstellung des Projektes durch die Projektbeteiligten ist für die Sitzung der Bezirksvertretung am 1. Februar 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.02.2022Einstimmig beschlossen gemäß Beschlussvorlage
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