Widmung der Straße "An der Halde" als Gemeindestraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Widmung der Straße „An der Halde“ als Gemeindestraße vorgelegt. Das Tiefbauamt ist für dieses Vorhaben federführend. Die Maßnahme betrifft Flächen in der Gemarkung Gerthe, konkret Teile verschiedener Flurstücke in den Fluren 6 und 8.
Die Widmung soll dazu dienen, die Straße zur Erschließung der Anwohner offiziell als öffentliche Gemeindestraße zu führen. Als Eigentümerin der entsprechenden Flächen ist die Stadt Bochum benannt. Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW. Der Beschluss zur Widmung wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord am 25. Januar 2022 behandelt.
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Beratungsfolge
- 25.01.2022Einstimmig nach Beschlussvorlage.
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