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Antwort der Verwaltung

Zukünftige Eigenkapitalzinssätze für die Elektrizitäts- und Gasnetzbetreiber

20213963 19.01.2022 Amt für Finanzsteuerung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zu den künftigen Eigenkapitalzinssätzen für die Elektrizitäts- und Gasnetzbetreiber reagiert. Die Senkung des Zinsniveaus wirkt sich auf die Gewinne der Stadtwerke Bochum Netz GmbH sowie weiterer Beteiligungen aus. Eine isolierte Auswirkung allein durch das gesunkene Zinsniveau ließe sich aufgrund wechselnder Faktoren wie der Bilanzstruktur oder anstehender Kostenprüfungen nicht eindeutig bestimmen; ohne diese Faktoren wäre eine Reduzierung um etwa 3 Millionen Euro pro Jahr in der vierten Regulierungsperiode zu erwarten. Für die Jahre 2022 und 2023 sind Gewinnabführungen in Höhe von 13,9 Millionen Euro beziehungsweise 10,7 Millionen Euro an die Stadtwerke Bochum Holding GmbH geplant. Bei der Beteiligung an der GELSENWASSER AG ergeben sich durch die Absenkung keine zusätzlichen negativen Auswirkungen auf die Gewinnabführung, da diese bereits in früheren Planungen berücksichtigt wurde.

Für die Jahre ab 2023 plant die Stadtwerke Bochum Holding GmbH Gewinnabführungen in Höhe von 55 Millionen Euro an die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum (HVV). Die Stadtwerke Bochum Gruppe strebt an, diese Abführungen trotz rückläufiger Ergebnisse im Netzgeschäft aufrechtzuerhalten. Sollten andere Geschäftsbereiche diese Rückgänge nicht kompensieren können, könnte dies die Bildung von Rücklagen für notwendige Investitionsprogramme, etwa zur Umsetzung der Energie- und Wärmewende, beeinflussen. Eine verlässliche Vorhersage über die künftige Entwicklung der Netzentgelte für Strom und Gas ist derzeit aufgrund regulatorischer Komponenten und anstehender Kostenprüfungen nicht möglich.

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