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Antwort der Verwaltung

Offene Schulhöfe für Freizeitsport

20213929 22.03.2022 Schulverwaltungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Auf eine Anfrage der Fraktion der Grünen zur Nutzung von Schulhöfen für den Freizeitsport hat die Verwaltung Informationen zum Zustand und zur Nutzung der Anlagen bereitgestellt. Im Stadtgebiet sind an 56 Schulstandorten insgesamt 80 Basketballanlagen vorhanden. Davon verfügen 74 Anlagen über einen asphaltierten oder gepflasterten Untergrund, der als geeignet für Streetbasketball gilt. Drei Spielflächen weisen einen Kunststoffuntergrund auf, während drei weitere Flächen aus Boden bzw. Wiese bestehen.

Die regelmäßige Prüfung der Spielgeräte erfolgt durch ein externes Unternehmen fünfmal jährlich. Bei der Inspektion im Jahr 2021 wurden in 53 Fällen keine Beanstandungen festgestellt. In 13 Fällen waren Netze beschädigt, in 10 Fällen waren Körbe nicht montiert oder verschlossen und einmal wurde ein beschädigtes Spielbrett registriert. Die Verwaltung teilte mit, dass auch Geräte mit geringfügigen Mängeln nutzbar seien und Reparaturen die uneingeschränkte Nutzung wiederherstellen.

Die Öffnung der Schulhöfe unterliegt festen Regeln: Berechtigt sind Kinder im Alter von sechs bis 14 Jahren. An Unterrichtstagen ist die Nutzung werktags ab 14:00 Uhr möglich, in den Ferien von 8:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit, spätestens jedoch bis 19:00 Uhr. Das Fußballspielen und Radfahren sind auf den Flächen nicht gestattet. Die Nutzung erfolgt auf Gefahr der Erziehungsberechtigten; eine Haftung der Stadt für Personen- oder Sachschäden ist ausgeschlossen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 202 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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