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Antwort der Verwaltung

Bilanz des städtischen Steuerprüfdienstes

20213846 19.01.2022 Amt für Finanzsteuerung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zum Status des städtischen Steuerprüfdienstes in Bochum reagiert. Laut dem Dienstverteilungsplan ist eine Vollzeitstelle für diesen Bereich vorgesehen, die derzeit mit einer Arbeitskraft von 24 Stunden pro Woche besetzt ist.

Hinsichtlich der Wirksamkeit von Außenprüfungen führt die Verwaltung aus, dass die Beteiligungsmöglichkeiten der Kommune gesetzlich begrenzt sind. Da die Stadt lediglich ein Teilnahme-, aber kein eigenes Prüfungsrecht besitzt, gestaltet sich die inhaltliche Mitwirkung bei Betriebsprüfungen schwierig. Zudem erschwert das Steuergeheimnis den Zugang zu Akten beim Finanzamt. Der Fokus des Dienstes liegt daher auf der Überprüfung von Hinzurechnungen, Kürzungen und Gewerbesteuer-Zerlegungen. Als produktivstes Feld wurde die Überprüfung der erweiterten Kürzung genannt. Aufgrund der Corona-Pandemie sowie krankheitsbedingter Ausfälle konnte im Zeitraum von 2019 bis 2021 lediglich eine Vor-Ort-Prüfung durchgeführt werden. Eine Aufstockung des Personals wird von der Verwaltung nicht als notwendig erachtet, da der Dienst primär als Verbindungselement zur Finanzverwaltung fungiert.

Bezüglich der Erfassung von Baustellen teilte die Verwaltung mit, dass keine statistische Auswertung von Großbaustellen erfolgt. Der Steuerprüfdienst ermittelt bei Bedarf nach Hinweisen auf mögliche Betriebsstätten vor Ort und informiert bei entsprechenden Erkenntnissen das zuständige Finanzamt zur Prüfung einer Gewerbesteuerpflicht.

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