Qualität der Sandplätze/ Sandkästen auf Kinderspielplätzen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Bochum-Süd haben Fragen zur Qualität und Hygiene von Sandflächen auf städtischen Kinderspielplätzen gestellt. Im Fokus standen dabei die regelmäßige Überprüfung, gesetzliche Vorgaben für den Spielsand sowie die Verfahren zur Reinigung und zum Auffüllen der Sandkästen.
Die Verwaltung teilte mit, dass eine visuelle Kontrolle der Sandflächen mindestens wöchentlich stattfindet, während Laboruntersuchungen nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden. Für die Anlieferung von Spielsand ist ein Prüfzeugnis gemäß den Vorgaben des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz erforderlich. Die Reinigung erfolgt mechanisch durch das Sieben von Fremdkörpern wie Steinen oder Glas bis zu einer Tiefe von 20 Zentimetern, wobei eine Wiederholung dieses Verfahrens alle drei Jahre angestrebt wird.
Ein vollständiger Austausch des Sandes erfolgt nicht nach festen Fristen, sondern situativ, beispielsweise nach Hochwasserereignissen oder starken Ascheablagerungen. Der Auffüllbedarf wird anhand der regulierten Schichtstärken und Markierungen an den Spielgeräten ermittelt; bei Unterschreitung der erforderlichen Höhe sorgt der Technische Betrieb für Nachbesserung. Für Meldungen zu Mängeln oder zur Sauberkeit stehen das Jugendamt, das Umwelt- und Grünflächenamt sowie der Technische Betrieb als Ansprechpartner zur Verfügung, ergänzt durch die Nutzung des städtischen Mängelmelders.
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