Leistungen aus dem BuT (Bildungs- und Teilhabepaket) hier: Mitgliedsbeiträge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Süd hat eine Anfrage zu den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) gestellt. Im Fokus stand dabei die Problematik, dass Mitgliedsbeiträge für Vereine häufig nicht zeitnah bei den Organisationen ankommen, was einen erhöhten Verwaltungsaufwand für ehrenamtliche Mitglieder zur Folge habe.
Die Verwaltung erklärte in ihrer Antwort, dass durch das Starke-Familien-Gesetz (StaFamG) seit August 2019 Änderungen vorgenommen wurden. Der Pauschalbetrag für die sozial-kulturelle Teilhabe wurde von 10 auf 15 Euro angehoben. Zudem erfolgt die Auszahlung nun als Geldleistung direkt an die Berechtigten. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Selbstbestimmung der Eltern zu stärken und eine Stigmatisierung durch den Bezug von Sozialleistungen zu vermeiden. Die Verwendung der Mittel ist zweckgebunden, umfasst jedoch neben Mitgliedsbeiträgen auch Kosten für Materialien oder Fahrtkosten.
Die Verwaltung betonte, dass die Verantwortung für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Vereinen bei den Erziehungsberechtigten liege, da es sich um privatrechtliche Verträge handle. Ein Anstieg der Inanspruchnahme der Leistungen sei festzustellen: Während im Jahr 2019 Beträge in Höhe von 303.373 Euro abgerufen wurden, stieg dieser Wert im Jahr 2020 auf 386.259 Euro an.
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