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Beschlussvorlage der Verwaltung

Widmung der „Matthias-Claudius-Straße“ und der Wegeverbindung zur „Josephinenstraße“

20213708 03.02.2022 Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 03.02.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (11. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20213708

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20213708 einen Beschlussvorschlag zur Widmung der Matthias-Claudius-Straße sowie einer Wegeverbindung zur Josephinenstraße vorgelegt. Das Tiefbauamt ist für die Erarbeitung dieser Vorlage federführend.

Der vorliegende Vorschlag sieht vor, die Matthias-Claudius-Straße als Gemeindestraße zu widmen. Ebenso soll die Wegeverbindung zur Josephinenstraße als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzung als Fuß- und Radweg gewidmet werden. Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass diese Flächen der Erschließung der Anwohner dienen sollen. Die betroffenen Grundstücke liegen in den Gemarkungen Grumme und Bochum. Als Eigentümerin der entsprechenden Flächen ist die Stadt Bochum eingetragen.

Die Entscheidung über diesen Beschlussvorschlag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 3. Februar 2022 erwartet. Die rechtliche Grundlage für die Widmung bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.

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