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Beschlussvorlage der Verwaltung

Widmung der „Ricarda-Huch-Straße“ und der Wegeverbindungen zur „Vierhausstraße“ und zum „Grummer Bach“.

20213707 03.02.2022 Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 03.02.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (11. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20213707

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat für die Bezirksvertretung Bochum-Mitte eine Beschlussvorlage zur Widmung der Ricarda-Huch-Straße sowie bestimmter Wegeverbindungen vorgelegt. Der Antrag umfasst die Widmung der Ricarda-Huch-Straße als Gemeindestraße. Zudem sollen die südliche Wegeverbindung zur Vierhausstraße und der nördliche Verbindungsweg zum Grummer Bach als Gemeindestraßen mit der Beschränkung auf Fuß- und Radverkehr gewidmet werden.

Die Begründung der Vorlage führt aus, dass diese Flächen der Erschließung der Anwohner dienen und deshalb öffentlich werden sollen. Die betroffenen Grundstücke befinden sich in der Gemarkung Grumme, Flur 18, auf den Flurstücken 286 und 674. Als Eigentümerin der entsprechenden Flächen ist die Stadt Bochum eingetragen. Die Entscheidung über den Vorschlag des Tiefbauamtes steht auf der Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 3. Februar 2022.

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