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Mitteilung der Verwaltung

Antworten zur Weiterführung des RS 1

20213542 25.01.2022 Tiefbauamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf die Fragen der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid zur Weiterführung des Radwegs RS 1 reagiert. Für den Bereich zwischen der Stadtgrenze Gelsenkirchen und der A40 sind zwei Bauabschnitte vorgesehen: Der Abschnitt A 1 umfasst die Strecke von der Grenze bis zur Darpestraße, während Abschnitt A 2 von der A40 bis zur Gahlenschen Straße reicht. Obwohl Straßen.NRW als Straßenbaulastträger zuständig ist, übernimmt das Tiefbauamt aufgrund einer Planungsvereinbarung die Planung der freien Strecke in Bochum. Die Erarbeitung der Entwurfsplanung soll im laufenden Jahr abgeschlossen sein, woraufhin eine Prüfung und ein Sicherheitsaudit durch Straßen.NRW folgen. Parallel dazu laufen Gespräche mit dem Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zur Schaffung des Planungsrechts.

Für den Bauabschnitt A 1, der eine Länge von 3,2 Kilometern aufweist, wird eine Bauzeit von etwa 24 Monaten veranschlagt, in die auch der Neubau der Brücke Parkstraße einbezogen ist. Die Ausführungsplanung soll bis Ende 2022 fertiggestellt werden, um die anschließende europaweite Ausschreibung zu ermöglichen. Bezüglich der geplanten Überführung des RS 1 über die A40 ist die Planung an die Freigabe der Entwurfsplanung durch Straßen.NRW gebunden, was voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 erfolgen wird. Die Ausschreibung der Planungsleistungen wird etwa 18 Monate in Anspruch nehmen. Ein konkreter Termin für den Baubeginn der Brücke steht noch nicht fest, da hierfür eine Abstimmung mit der Autobahn GmbH des Bundes über eine notwendige Sperrpause erforderlich ist.

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