Widmung der „Wiesenstraße“
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Widmung der „Wiesenstraße“ als Gemeindestraße vorgelegt. Das Vorhaben betrifft Flächen in der Gemarkung Wiemelhausen (Flur 19, Flurstück 157 teilweise). Zweck der Widmung ist die Erschließung für die Anwohner des betreffenden Bereichs.
Die rechtliche Grundlage für den Beschlussvorschlag bilden der § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit dem § 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Die Flächen, die zur Widmung vorgesehen sind, befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Ein entsprechender Lageplan ist der Vorlage beigefügt.
Die Entscheidung über die Widmung soll in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 1. Februar 2022 erfolgen. Federführend für die Erstellung der Vorlage ist das Tiefbauamt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 01.02.2022Einstimmig beschlossen gemäß Beschlussvorlage
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