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Antwort der Verwaltung

Vorschläge zur Weiterentwicklung der Bochumer Baumschutzsatzung

20212489 15.09.2021 Umwelt- und Grünflächenamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung des Umwelt- und Grünflächenamtes hat Vorschläge zur Weiterentwicklung der Bochumer Baumschutzsatzung vorgelegt. Hintergrund ist ein Antrag der SPD-Ratsfraktion sowie der Fraktion Die Grünen, den Baumschutz angesichts des Klimawandels zu stärken. Während erste Sofortmaßnahmen bereits umgesetzt werden, sollen die neuen Ansätze bis Anfang 2022 in eine Satzungsänderung überführt werden.

Zu den vorgeschlagenen Neuerungen gehört die Einführung einer Präambel, welche die ökologische Bedeutung und den Wert von Bäumen für das Stadtbild erläutert. Bei den geschützten Baumarten sieht die Verwaltung vor, bestimmte Arten wie Pappeln, Weiden, Birken und Robinien wieder einer Anzeigepflicht und Nachpflanzpflicht zu unterwerfen, wobei ein 1:1-Ausgleich durch standortgerechte Laubbäume angestrebt wird. Zudem wird vorgeschlagen, bei Baumgruppen von mehr als vier Bäumen die Untergrenze des Stammumfangs auf 50 cm zu senken.

Hinsichtlich der Ersatzpflanzungen soll eine Prüfkaskade etabliert werden, die der Vermeidung von Fällungen Vorrang vor Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einräumt. Für größere Bäume wird eine Erhöhung der Nachpflanzungsrate vorgeschlagen, indem bereits ab jedem weiteren 50 cm Stammumfang ein zusätzlicher Baum gefordert wird. Zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger plant die Verwaltung zudem die Veröffentlichung einer Liste mit standortgerechten und klimaresilienten Pflanzvorschlägen im Internet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 184 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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