Entfristung des Förderprogramms zum passiven Lärmschutz und Änderung der Richtlinien im Zusammenhang mit Bebauungsplanverfahren
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, das Förderprogramm zum passiven Lärmschutz über das Haushaltsjahr 2022 hinaus fortzuführen und die zeitliche Befristung aufzuheben. Hierfür sollen dem Umwelt- und Grünflächenamt jährliche Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 Euro bereitgestellt werden. Das Programm ermöglicht den Einbau von Schallschutzfenstern, Fenstertüren sowie Lüftungseinrichtungen und die Dämmung von Rollladenkästen in Wohngebäuden.
Zudem wird eine Änderung der Richtlinien für Bebauungsplanverfahren beantragt. Um die Gleichbehandlung von Investoren sicherzustellen, sollen bei Planungen, welche die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung durch Verkehrslärm erreichen oder überschreiten, Kostenbeteiligungen der Investoren vorgesehen werden. Die Höhe der Beteiligung richtet sich nach der durch das Vorhaben verursachten Erhöhung der Lärmpegel und reicht von 10 Prozent bei geringen Anstiegen bis zu 100 Prozent bei einer Erhöhung um 3 Dezibel oder mehr.
Durch den Beschluss sollen zwei Programme zum passiven Lärmschutz unter einer einheitlichen Richtlinie zusammengefasst werden, wobei die finanzielle Trennung der Mittel bestehen bleibt. Eine Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen von Bebauungsplanverfahren aus dem allgemeinen jährlichen Budget von 100.000 Euro ist dabei ausgeschlossen.
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