Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
Gremium: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 2.Anhörungen
- 2.1Ökologische Landwirtschaft in Bochum – Leitziel und AnreizeZur Vorlage · 20222407 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Förderung der ökologischen Landwirtschaft vorgelegt. Hintergrund ist ein Antrag der Fraktionen SPD und Die Grünen aus dem Jahr 2020, der die Erarbeitung eines Konzepts für Anreize bei der Bewirtschaftung städtisch verpachteter Flächen vorsah.
Das vorgeschlagene Leitziel sieht vor, dass in Bochum künftig 60 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen überwiegend ökologisch und nachhaltig ohne Zertifizierung bewirtschaftet werden sollen, wobei der Fokus auf dem Natur- und Artenschutz liegt. Ergänzend dazu wurden Nebenziele festgelegt: Bis zum Jahr 2030 sollen 20 Prozent zertifizierten Biolandbau erreichen, während bis 2025 ein Anteil von 15 Prozent an produktionsintegrierter Kompensation bzw. privaten Ökokonten sowie 5 Prozent soziale Landwirtschaft angestrebt werden.
Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung bei künftigen Grundstücksgeschäften und Verpachtungen auf die Erreichung dieser Ziele hinwirkt. Zudem wird die Entwicklung eines konkreten Handlungskonzepts beauftragt. In den Vorbereitungen wurden bereits Erfahrungen aus bestehenden Maßnahmen wie dem Glyphosatverzicht oder der Verpflichtung zu Blühstreifen einbezogen. Beratungsgespräche mit der Landwirtschaftskammer NRW sowie dem Landwirtschaftsverband Westfalen Lippe fanden statt, wobei die Bereitschaft zum Dialog bestätigt wurde, aber auch Skepsis hinsichtlich des Pestizid- und Düngemitteleinsatzes thematisiert wurde.
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Beratungsfolge
- 10.11.2022 · Rat (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 21 (CDU, FFB, FDP)dafür: 54 (SPD, Grüne, Linke, PAR&StG, UWG:FB, PAR,OB)
- 02.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (CDU/FFB)dafür: 12 (SPD/Grüne/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/OB)
- 20.10.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (13. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 5 (CDU, FDP, FFB)Dafür: 10 (SPD, Grüne, Linke, Partei/Stadtgestalter)
- 18.10.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (20. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.09.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (11. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür 10Dagegen 2Enthaltungen 0
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Dafür 10 Dagegen 2 Enthaltungen 0 - 3.Befreiungen
- 3.1Umlegung einer Wasserleitung im Schlosspark Bochum-Weitmar durch die Stadtwerke Bochum Holding GmbH; LSG Nr. 8, Landschaftsplan Bochum-WestZur Vorlage · 20221443 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH planen im Bereich des Schlossparks Weitmar den Ersatz einer Wasserleitung aus dem Jahr 1922. Die Leitung ist für die Wasserversorgung des Teilbereichs Bochumer Norden/Wattenscheid maßgeblich. Da eine Erneuerung in paralleler Lage zur bestehenden Leitung aufgrund der Bauweise und des Baumbestands nicht möglich ist, wird eine neue Trasse vorgesehen. Das Vorhaben liegt teilweise im Landschaftsschutzgebiet Nr. 8 des Landschaftsplans Bochum-West.
Die Verlegung der etwa 540 Meter langen Leitung soll teils in offener Bauweise und teils mittels Rohrvortrieb erfolgen. Dabei sind Eingriffe in die Vegetation vorgesehen, darunter die Beseitigung einzelner Sträucher sowie die Fällung eines mittelgroßen Baumes. Ein jüngerer Baum soll umgesetzt werden. Für die Bauzeit, die etwa sechs bis acht Monate umfasst und ab September oder Oktober 2022 beginnen soll, ist zudem eine temporäre Baustraße geplant.
Um die Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen, sind Maßnahmen wie das Pflanzen von Großbäumen und die Ergänzung von Obstwiesen vorgesehen. Ein Fachbeitrag zur Artenbilanzierung kommt zu dem Ergebnis, dass bei Umsetzung der vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen keine artenschutzrechtlichen Konflikte mit Vogel- oder Fledermausarten zu erwarten sind. Der Naturschutzbeirat der Stadt Bochum widerspricht der Erteilung einer Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes nicht.
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Beratungsfolge
- 22.09.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (11. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür 11Dagegen 1Enthaltungen 0
- 24.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (18. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird nach sehr ausführlicher Beratung zur Kenntnis genommen.
- 24.08.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (10. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Dafür 11 Dagegen 1 Enthaltungen 0 - 3.2Bau des Radweges Lothringen II parallel zum Bövinghauser Hellweg im Landschaftsschutzgebiet Nr. 7 des LP Bochum Mitte/Ost - BefreiungZur Vorlage · 20222180 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum plant den Bau des Radweges „Lothringen II“, der von Bochum-Gerthe nach Castrop-Rauxel auf einer ehemaligen Bahntrasse verlaufen soll. Das Vorhaben umfasst die Strecke zwischen der Straße „An der Halde“ und der „Bövinghauser Straße“. Ein Teil der geplanten Trasse liegt im Landschaftsschutzgebiet Nr. 7 (Bochum-Mitte/Ost). Die Planung sieht eine gemeinsame Geh- und Radwegnutzung mit einer Breite von 3,5 Metern sowie seitliche Bankette von jeweils 0,5 Metern vor.
Da das Bauvorhaben Eingriffe in die geschützten Flächen beinhaltet, wird dem Naturschutzbeirat vorgeschlagen, der Erteilung einer Befreiung nach § 67 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes nicht zu widersprechen. Der dauerhafte Waldverlust von 784 Quadratmetern soll durch Ausgleichsmaßnahmen über das städtische Ökokonto in einem Verhältnis von 1:2 kompensiert werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten sollen zudem 1.536 Quadratmeter als Waldmantel wiederhergestellt werden.
Im Rahmen des Artenschutzes wurden im Jahr 2021 verschiedene Vogel- und Fledermausarten nachgewiesen. Um den Verlust potenzieller Brutstätten von Staren auszugleichen, ist die Installation künstlicher Nisthilfen vorgesehen. Die Rodung der Gehölze soll im Zeitraum von November bis Februar stattfinden. Laut der Vorlage wirkt sich die Maßnahme klimapositiv aus.
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- 22.09.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (11. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür 11Dagegen 1Enthaltungen 0
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Dafür 11 Dagegen 1 Enthaltungen 0 - 3.3Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens An den Klärbrunnen im Landschaftsschutzgebiet Nr. 1 des LP Bochum Mitte/Ost - BefreiungZur Vorlage · 20222306 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Emschergenossenschaft plant die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens „An den Klärbrunnen“ sowie eines Retentionsbodenfilters im Landschaftsschutzgebiet Nr. 1 Bochum Mitte/Ost. Das Vorhaben dient dem Hochwasserschutz und soll Ereignisse mit einem 100-jährlichen Intervall auffangen können. Dabei ist ein Beckenvolumen von etwa 80.000 m³ vorgesehen, wobei der Marbach im Bereich des Beckens ökologisch umgestaltet und naturnah durch das Gelände geführt werden soll.
Da das Projekt im Geltungsbereich eines Landschaftsschutzgebietes liegt, sind bestimmte Maßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz untersagt. Die Verwaltung beantragt daher, dass der Naturschutzbeirat der Erteilung einer Befreiung von diesen Verboten nicht widerspricht. Laut Vorlage wird der Schutzzweck des Gebiets durch die Maßnahmen nicht beeinträchtigt; vielmehr sollen neue Feuchtlebensräume entwickelt und die ökologische Durchgängigkeit sichergestellt werden. Für den Artenschutz wurden entsprechende Fachbeiträge erstellt, um die Auswirkungen auf geschützte Arten wie Vögel oder Fledermäuse zu berücksichtigen. Die Rodungsarbeiten sind für den Winter 2022/23 geplant, wobei der Bau des Beckens ab dem Jahr 2023 beginnen soll.
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- 22.09.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (11. Sitzung) — Einstimmig (0 Enthaltungen)
Ergebnis: Einstimmig (0 Enthaltungen) - 3.4Bau eines Retentionsbodenfilters An den Klärbrunnen im Landschaftsschutzgebiet Nr. 1 des LP Bochum Mitte/Ost - BefreiungZur Vorlage · 20222307 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Emschergenossenschaft plant die Errichtung eines Retentionsbodenfilters sowie eines Hochwasserrückhaltebeckens im Bereich „An den Klärbrunnen“ in Bochum. Das Vorhaben dient der Verbesserung des Hochwasserschutzes als Anpassung an den Klimawandel, insbesondere nach dem Starkregenereignis vom Juli 2021. Der geplante Retentionsbodenfilter soll ein Volumen von rund 9.500 Kubikmetern auf einer Fläche von etwa 7.200 Quadratmetern umfassen und die Reinigung von Abflüssen aus der Mischwasserkanalisation übernehmen, bevor diese in den Hüller Bach eingeleitet werden.
Da sich das Projekt im Landschaftsschutzgebiet Nr. 1 (Bochum-Mitte/Ost) befindet, ist eine naturschutzrechtliche Befreiung nach § 67 des Bundesnaturschutzgesetzes erforderlich. Die vorliegende Beschlussvorlage des Umwelt- und Grünflächenamtes sieht vor, dass der Naturschutzbeirat dieser Befreiung nicht widerspricht. Laut Verwaltung werden die ökologischen Belange gewahrt, da bestehende Feuchtlebensräume geschützt bleiben und das Vorhaben zur landschaftlichen Aufwertung beitragen kann. Die Umsetzung der Bauarbeiten ist für das Jahr 2023 vorgesehen.
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- 22.09.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (11. Sitzung) — Einstimmig (0 Enthaltungen)
Ergebnis: Einstimmig (0 Enthaltungen) - 4.Mitteilungen
- 4.1Illegal errichtete Mountainbike StreckenZur Vorlage · 20221332 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt weist in einer Mitteilung auf die zunehmende Anlage von Mountainbike-Strecken und sogenannten Singletrails in den Bochumer Wäldern hin. Dabei werden Pfade planiert, Bäume zur Nutzung als Bauholz gefällt und Abgrabungen für Rampen vorgenommen. Diese Eingriffe führen zu Bodenverdichtung, Schäden an Baumwurzeln sowie zu Erosion bei Starkregen. Zudem wird die Störung von Wildtieren und der Verlust von Lebensräumen durch die veränderte Vegetation beschrieben.
Rechtlich ist das Radfahren im Wald gemäß Bundeswaldgesetz primär auf Wegen und Straßen gestattet. In Naturschutzgebieten sind Fahrten abseits dieser Wege untersagt. Die Bochumer Landschaftspläne verbieten zudem Abgrabungen oder Veränderungen, welche das Landschaftsbild beeinträchtigen oder Bäume schädigen könnten. Hinsichtlich der Haftung stellt die Verwaltung fest, dass künstlich errichtete Rampen keine waldtypischen Gefahren darstellen. Sollte die Stadt als Eigentümerin Kenntnis von solchen Anlagen haben und diese dulden, könnte eine Haftung für Unfälle entstehen.
Die Verwaltung betont die Notwendigkeit des Waldschutzes aufgrund der klimatischen Belastungen der Bochumer Wälder. Während einfache Pfade in Waldgebieten ohne Schutzstatus nach einer Abwägung toleriert werden können, empfiehlt das Amt bei der Nutzung von Werkzeugen zur Errichtung von baulichen Anlagen wie Rampen den konsequenten Rückbau dieser Strukturen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 02.09.2022 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (13. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (12. Sitzung)
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (15. Sitzung)
- 24.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (18. Sitzung)
- 24.08.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (10. Sitzung)
- 11.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (15. Sitzung)
- 22.06.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (13. Sitzung)
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (13. Sitzung)
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (15. Sitzung)
- 4.2Informationen zur Ersatzgeldverwendung in 2021 und zu den geplanten Ersatzgeldmaßnahmen in 2022Zur Vorlage · 20221756 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum hat im Rahmen einer Mitteilung der Verwaltung Informationen zur Verwendung von Ersatzgeldern für Ausgleichsmaßnahmen vorgelegt. Die Vorlage mit der Nummer 20221756 dient der Information des Naturschutzbeirats bei der Unteren Naturschutzbehörde gemäß den Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes (§ 31 Absatz 4 LNatSchG).
In dem Dokument werden die im Jahr 2021 durch Ersatzgeld finanzierten Maßnahmen sowie die für das Jahr 2022 geplanten Ausgaben erläutert. Für das Kalenderjahr 2021 wurden rund 360.000 Euro verausgabt. Nach der aktuellen Einschätzung der Verwaltung ist für das Jahr 2022 eine Gesamtausgabe in Höhe von insgesamt 510.000 Euro vorgesehen. Die entsprechenden Informationen werden dem Beirat in Form von tabellarischen Übersichten zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 24.08.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (10. Sitzung)
- 4.3Umsetzung Pflege- und EntwicklungspläneZur Vorlage · 20222000 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum hat im Rahmen einer Mitteilung der Verwaltung über den aktuellen Stand bei der Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsplänen berichtet. Die Vorlage mit der Nummer 20222000 geht auf einen Wunsch des Naturschutzbeirats bei der Unteren Naturschutzbehörde zurück, welcher am 10. März 2022 geäußert wurde. Der Beirat hatte um eine detaillierte Auflistung aller Maßnahmen gebeten.
Die Verwaltung legt in der Mitteilung die Maßnahmen dar, die seit dem Jahr 2020 im Rahmen der bestehenden Pflege- und Entwicklungspläne durchgeführt wurden. Zur Dokumentation der Fortschritte ist der Vorlage eine Tabelle beigefügt. Diese enthält Informationen zu den einzelnen Maßnahmen, deren aktuellen Umsetzungsstatus sowie zum jeweiligen Turnus der Durchführung. Die Mitteilung dient dem Naturschutzbeirat zur Kenntnisnahme während seiner Sitzung am 24. August 2022.
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Beratungsfolge
- 22.09.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 24.08.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (10. Sitzung)
- 4.4Amphibienschutz 2022Zur Vorlage · 20222006 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum hat über die im Jahr 2022 durchgeführten Maßnahmen zum Amphibienschutz berichtet. Im Zeitraum vom 24. Februar bis zum 7. April 2022 wurden verschiedene Schutzmaßnahmen umgesetzt, darunter die Pflege von drei Amphibienschutzanlagen mit Tunneln sowie die Installation von Krötenzäunen an acht Straßenabschnitten. Zudem wurden sechs Straßen in den Abend- und Nachtstunden gesperrt und 28 Straßenabschnitte beschildert, wobei teilweise Freiwillige beim Einsammeln und Umsetzen der Tiere unterstützten.
Insgesamt wurden 19.452 Amphibien erfasst, wobei 18.389 Tiere an den Zäunen gezählt und 1.063 Tiere von Freiwilligen aufgesammelt und umgesetzt wurden. Im Vergleich zum Vorjahr zeigten sich an den meisten Abschnitten leicht steigende Zahlen. An der Stembergstraße wurden 11.534 Tiere registriert, was über 60 Prozent der gesamten städtischen Erfassung ausmacht.
Aufgrund der hohen Wanderungszahlen in der Straße „Am neuen Kamp“ ist für das Jahr 2023 die Einrichtung eines neuen Zauns geplant. An der Günnigfelder Straße werden die Schutzmaßnahmen aufgrund des Vorkommens von Kammmolch und Geburtshelferkröte fortgeführt. Für 2023 ist zudem eine zusätzliche Beschilderung an der Ferdinand-Krüger-Straße sowie der Lewackerstraße und der Tenthoffstraße vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 24.08.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (10. Sitzung)
- 4.5Baumfällmaßnahmen im öffentlichen Raum im Winterhalbjahr 2022/ 2023Zur Vorlage · 20222152 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt Bochum hat die geplanten Baumfällmaßnahmen im öffentlichen Raum für das Winterhalbjahr 2022/2023 mitgeteilt. Die Maßnahmen basieren auf einer bestehenden Pflegekonzeption zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit sowie zur langfristigen Stabilisierung von Baumbeständen.
Im Bereich der Park- und Grünanlagen sind insgesamt 169 Bäume in Parkanlagen sowie weitere 155 Bäume in anderen Grünflächen vorgesehen. Im Stadtwald werden gezielte Durchforstungsarbeiten durchgeführt, um die Entwicklung besonders vitaler Bäume zu fördern und die Schutzfunktion des Waldes zu erhalten. Diese Arbeiten betreffen verschiedene Waldgebiete wie den Hörsterholz oder den Park Hamme.
Zusätzlich sind Fällungen an Straßenbäumen (40 Stück) sowie auf Friedhöfen (5 Stück) geplant. Auch auf Schulgrundstücken und in Kitas sollen 26 Bäume entfernt werden, während im Bereich der Sportplätze 35 Bäume fällig sind. Das Tiefbauamt führt zudem punktuelle Maßnahmen an verschiedenen Standorten durch, etwa am Husemannplatz oder in der Stephanstraße.
Neben den geplanten Fällungen werden auch Ersatzpflanzungen vorgenommen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass im Rahmen laufender Kontrollen kurzfristig weitere Notwendigkeiten entstehen können, insbesondere wenn die Verkehrssicherung gefährdet ist. Informationen zu den Maßnahmen werden im städtischen Fällkataster veröffentlicht.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (16. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (17. Sitzung)
- 22.09.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 21.09.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest- Die Sitzung beginnt um 16:00 Uhr. (19. Sitzung)
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (15. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (17. Sitzung)
- 14.09.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (14. Sitzung)
- 01.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (12. Sitzung)
- 4.6Berichte des Vorsitzenden
- 5.Anregungen und Empfehlungen
- 5.1Biogasanlage für die Stadt BochumZur Vorlage · 20222035 · Anregung
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Der Naturschutzbeirat hat im Rahmen der Vorlage 20222035 die Einrichtung einer städtischen Biogasanlage für Bochum angeregt. Grundlage der Anregung ist das Programm „Bochum blüht und summt“, welches zur Förderung der biologischen Vielfalt eine veränderte Pflege von Grünflächen vorsieht. Im Zuge dieses Programms wird die anfallende Biomasse auf den Flächen nicht mehr gemulcht, sondern geerntet und abtransportiert. Das dabei entstehende Schnittgut wird derzeit in einem kostenintensiven Verbrennungsprozess entsorgt.
Der Beirat schlägt vor, diese Biomasse aus den Blumenwiesen sowie von weiteren städtischen Grünflächen energetisch zu verwerten. Durch die Zusammenführung dieses Materials mit anderen kompostierbaren Abfällen der Stadt Bochum soll die Errichtung einer Biogasanlage ermöglicht werden. Als Referenz für ein bereits etabliertes Modell wird auf die seit neun Jahren bestehende Anlage im Ennepe-Ruhr-Kreis verwiesen. Die Anregung zielt darauf ab, die energetische Nutzung des anfallenden Bioabfalls als Alternative zur bisherigen Entsorgung zu etablieren.
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Beratungsfolge
- 22.09.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 24.08.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (10. Sitzung)
- 5.2Altbaumschutz in BochumZur Vorlage · 20222411 · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Naturschutzbeirat hat im Rahmen einer Anregung den verstärkten Schutz von Altbäumen auf dem Bochumer Stadtgebiet vorgeschlagen. Die Vorlage, die an den Ausschuss für Umwelt (AUNO) weitergereicht wurde, bezieht sich auf das bestehende Altbaumprogramm und ergänzt dieses um die Empfehlung zur Einrichtung von Nullnutzungsflächen.
Im Zentrum der Anregung steht die ökologische Bedeutung alter Laubbäume, insbesondere Eichen und Buchen, als Lebensraum für heimische Insekten. Da die Regenerationsdauer dieser Bäume sehr hoch ist, wird der Erhalt des vorhandenen Bestandes betont. Eingriffe in Naturschutzgebieten sollen laut dem Papier nur bei bestehender Verkehrssicherungspflicht erfolgen; forstwirtschaftliche Maßnahmen zur Veränderung des Waldlebensraumes sind nicht vorgesehen.
Zudem fordert der Beirat die Ausweitung von Flächen ohne Nutzung, um die Entwicklung natürlicher Waldprozesse zu ermöglichen und die Ausbreitung von Insekten mit geringem Ausbreitungspotenzial zu unterstützen. Abschließend wird eine Aktualisierung der Pflegekonzeption des Bochumer Waldes aus dem Jahr 2009 angeregt. Dabei soll eine klare begriffliche Unterscheidung zwischen forstwirtschaftlich genutzten Flächen zur Holzproduktion und natürlich entwickelnden Waldflächen vorgenommen werden.
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Beratungsfolge
- 22.09.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 6.Stellungnahmen
- keine Tagesordnungspunkte
- 7.Anfragen
- 7.1Ökologische Landwirtschaft in Bochum
- Nichtöffentlicher Teil
- 8.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Anhörungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Befreiungen
- 10.1Errichtung einer Doppelgarage mit Schuppen, Nettelbeckstr. 54a (LSG Nr. 33 LP Mitte/Ost)Ergebnis: Einstimmig (0 Enthaltungen)
- 10.2Errichtung eines Hundehauses, Kleinherbeder Straße (LP Mitte/Ost, LSG Nr. 21)Ergebnis: Einstimmig (0 Enthaltungen)
- 11.Mitteilungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anregungen und Empfehlungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 13.Stellungnahmen
- keine Tagesordnungspunkte
- 14.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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