Verwaltung informiert über Schutzwohnungen für Opfer häuslicher Gewalt
Beitrag vom 27. April 2026
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Verwaltung informiert über Schutzwohnungen für Opfer häuslicher Gewalt
Die Stadtgruppe STADTGESTALTER/Volt hatte nach Schutzwohnungen als Ergänzung zum Frauenhaus gefragt. 2025 mussten 314 Frauen vom Bochumer Frauenhaus abgewiesen werden – deutlich mehr als in den Vorjahren.
BeratungsfolgeDatumGremiumErgebnis05.02.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.07.05.2026Ratnoch nicht beraten Die Stadtgruppe STADTGESTALTER/Volt hatte nach Schutzwohnungen als Ergänzung zum Frauenhaus gefragt. 2025 mussten 314 Frauen vom Bochumer Frauenhaus abgewiesen werden – deutlich mehr als in den Vorjahren. Dramatischer Anstieg bei Abweisungen Im Jahr 2025 musste das Frauenhaus Bochum 314 Frauen abweisen – ein erheblicher Anstieg gegenüber den bereits hohen Zahlen von über 200 Abweisungen in den Jahren 2023 und 2024. Die Verwaltung führt in ihrer Antwort aus, dass nicht alle Abweisungen auf fehlende Kapazitäten zurückzuführen sind, sondern beispielsweise auch auf die Gefahr für die Anonymität des Frauenhauses oder die räumliche Nähe zum Partner. Das Frauenhaus bietet derzeit 14 Plätze für Frauen und 15 Plätze für Kinder. Nach der Istanbul-Konvention müsste die Zahl bei über 90 Plätzen liegen. Ratskompass-NewsletterNeue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.Jetzt abonnieren Hohe Auslastung des Frauenhauses Die Auslastungszahlen des Frauenhauses zeigen eine kontinuierlich hohe Belegung: 2023: 82% bei Frauen, 97% bei Kindern 2024: 83% bei Frauen, 88% bei Kindern 2025: 85% bei Frauen, 90% bei Kindern Der Anteil der Frauen mit Kindern stieg von 66% (2023) auf 80% (2025). Schutzwohnungen als mögliche Ergänzung Die Verwaltung bewertet Schutzwohnungen grundsätzlich positiv als sinnvolle Ergänzung zum Frauenhaus. Sie könnten eine flexiblere Konzeption bezüglich der Zielgruppen ermöglichen und die Aufenthaltsdauer im Frauenhaus reduzieren. Bisher wurden jedoch keine Frauen aus dem Bochumer Frauenhaus in Schutzwohnungen anderer Kommunen vermittelt. Für die Entwicklung eines Konzepts verweist die Verwaltung auf geplante landesweite Erhebungen im Rahmen des Gewalthilfegesetzes, die Einfluss auf die Realisierung in Bochum haben könnten. Haustiere weiterhin problematisch Eine Mitnahme von Haustieren ins Frauenhaus ist nach wie vor nicht möglich. Die Verwaltung begründet dies mit den gemeinschaftlich genutzten Räumen und dem Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch allergische Reaktionen. Eine angemessene Versorgung der Tiere wird derzeit nicht gewährleistet. Schutzangebote für andere Zielgruppen fehlen Für non-binäre Personen existieren der Verwaltung zufolge keine bekannten spezifischen Schutzangebote in Bochum oder im Ruhrgebiet. Auch bei Männerschutzräumen gibt es weiterhin keine direkte Kontaktaufnahme der Stadt mit der Landesebene. Das Land NRW fördert mittlerweile 20 Männerschutzplätze an fünf Standorten – jedoch nicht im Ruhrgebiet. Die Verwaltung betont, dass für eine proaktive Bedarfsermittlung ein klar definiertes Arbeitsfeld, ausreichende personelle Kapazitäten und ein strukturierter Erhebungsauftrag erforderlich wären. UnterlagenAnfrage (20260325)Einrichtung von Schutzwohnungen für von häuslicher Gewalt betroffene Menschen (PDF)Vorgang im RatsinformationssystemAntwort der Verwaltung (20260378)Einrichtung von Schutzwohnungen für von häuslicher Gewalt betroffene Menschen (PDF)Vorgang im Ratsinformationssystem