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Verwaltung erklärt Situation gefangener Grundstücke in Stiepel

Beitrag vom 27. April 2026

Archivierter Redaktionsbeitrag aus dem Ratskompass (wird abgewickelt). Dieser Beitrag bezieht sich auf keine einzelne Rats­vorlage — aktuelle Vorlagen und Sitzungen findest du über die Suche.

Verwaltung erklärt Situation gefangener Grundstücke in Stiepel

Die Stadtverwaltung hat auf eine CDU-Anfrage zu ungeklärten Zugangswegen in der Nachtigallstraße geantwortet. Ein geplanter Bebauungsplan scheiterte an der fehlenden Mitwirkung betroffener Eigentümer.

BeratungsfolgeDatumGremiumErgebnis05.02.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.07.05.2026Ratnoch nicht beraten Die Stadtverwaltung hat auf eine CDU-Anfrage zu ungeklärten Zugangswegen in der Nachtigallstraße geantwortet. Ein geplanter Bebauungsplan scheiterte an der fehlenden Mitwirkung betroffener Eigentümer. Hintergrund des Konflikts Ende 2025 entstand ein Streit um die Zuwegung zu Häusern in der Nachtigallstraße in Stiepel, von denen einige bereits seit über 100 Jahren bestehen. Das Problem: Die Zuwegung zu dieser Siedlung ist nicht öffentlich-rechtlich gesichert, obwohl der Weg im städtischen Straßenverzeichnis eingetragen ist. Ratskompass-NewsletterNeue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.Jetzt abonnieren Gescheiterte Planungsversuche Die Verwaltung hatte in den vergangenen Jahren versucht, einen Bebauungsplan aufzustellen, der die Straße mit entsprechenden Rechten für Anlieger und Versorgungsträger vorsehen sollte. Dieses Verfahren scheiterte jedoch an der mangelnden Mitwirkung der betroffenen Grundstückseigentümer. Lösungsmöglichkeit durch Baulast Als Alternative zur öffentlich-rechtlichen Widmung nennt die Verwaltung die Zuwegungsbaulast. Dabei handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber der Stadt, das Grundstück für die Zuwegung freizuhalten. Die Baulast wird in das städtische Baulastenverzeichnis eingetragen und entspricht funktional einem grundbuchlich eingetragenen Wegerecht. Der Unterschied liegt darin, dass die Erklärung gegenüber der Bauverwaltung erfolgt, nicht gegenüber den begünstigten Nachbarn. Antrag muss von Eigentümern kommen Die Eintragung einer Zuwegungsbaulast muss von den betroffenen Eigentümern selbst beantragt werden. Ein entsprechender Antrag ist vom Eigentümer des belasteten Grundstücks zu unterzeichnen und bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Die Verwaltung hatte die Weiterführung der Bauleitplanung davon abhängig gemacht, dass sich die Beteiligten auf solche Baulasteintragungen einigen. Da dies nicht geschah, wurde die Planung nicht weiterverfolgt. Keine weiteren bekannten Fälle Auf die Frage nach ähnlichen Situationen im Stadtgebiet teilte die Verwaltung mit, dass ihr aktuell keine weiteren Bereiche mit vergleichbaren Problemen bekannt seien. In der Vergangenheit hatte es bereits ähnliche Fälle im Stadtbezirk Südwest gegeben. UnterlagenAnfrage (20260167)Gefangene Grundstücke in Bochum (PDF)Vorgang im RatsinformationssystemAntwort der Verwaltung (20260639)Gefangene Grundstücke in Bochum (PDF)Vorgang im Ratsinformationssystem