Verwaltung erklärt Rechtsschutz für Ratsmitglieder und Fraktionen
Beitrag vom 27. April 2026
Archivierter Redaktionsbeitrag aus dem Ratskompass (wird abgewickelt). Dieser Beitrag bezieht sich auf keine einzelne Ratsvorlage — aktuelle Vorlagen und Sitzungen findest du über die Suche.
Verwaltung erklärt Rechtsschutz für Ratsmitglieder und Fraktionen
Die Stadtverwaltung hat die Anfrage der BSW-Ratsgruppe zum Rechtsschutz bei kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeiten beantwortet. Demnach übernimmt die Stadt Bochum grundsätzlich Anwalts- und Gerichtskosten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
BeratungsfolgeDatumGremiumErgebnis07.05.2026Ratnoch nicht beratenRatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet. Die Stadtverwaltung hat die Anfrage der BSW-Ratsgruppe zum Rechtsschutz bei kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeiten beantwortet. Demnach übernimmt die Stadt Bochum grundsätzlich Anwalts- und Gerichtskosten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die BSW-Ratsgruppe hatte in der Ratssitzung vom 19. März 2026 nach dem Rechtsschutz für Ratsmitglieder, Gruppen und Fraktionen gefragt. Hintergrund sind mögliche Meinungsverschiedenheiten über die Rechtmäßigkeit von Ratsbeschlüssen, das Verhalten der Verwaltung oder Rechtsverletzungen zwischen den Gremien. Stadt übernimmt Kosten bei berechtigten Klagen Bei kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeiten vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erstattet die Stadt Bochum grundsätzlich die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten. Voraussetzung ist jedoch, dass die Einleitung des gerichtlichen Verfahrens geboten war und nicht mutwillig oder aus sachfremden Gründen erfolgte. Die Verwaltung betont, dass es nicht ausreicht, lediglich die objektive Rechtswidrigkeit eines Beschlusses geltend zu machen. Eine Kostenerstattung erfolgt nur bei berechtigten rechtlichen Auseinandersetzungen. Ratskompass-NewsletterNeue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.Jetzt abonnieren Organtreue erfordert vorherige Abstimmung Ein zentraler Punkt ist der Grundsatz der Organtreue. Bedenken gegen ein bestimmtes Vorgehen müssen zunächst gegenüber dem jeweiligen Organ geltend gemacht werden, bevor ein Klageverfahren eingeleitet wird. Dadurch soll die Möglichkeit eingeräumt werden, den Sachverhalt zu prüfen und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen. Wird ohne vorherige Mitteilung der Bedenken direkt geklagt, ist das Verfahren unzulässig und eine Kostenerstattung scheidet aus. Die Verwaltung empfiehlt daher, vor einem Rechtsstreit immer die Verwaltung einzuschalten, um unnötige Gerichtsverfahren und Kosten zu vermeiden. Einfaches Erstattungsverfahren ohne Formulare Für die Kostenerstattung gibt es keine besonderen Verfahren oder Formulare. Die jeweiligen Rechnungen für Anwalts- und Gerichtskosten sind beim Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation einzureichen. Nach Prüfung der Kosten erfolgt die Erstattung durch das Rechtsamt. Die Verwaltung macht deutlich, dass damit sichergestellt ist, dass rechtliche Beratung oder Klagen nicht aufgrund fehlender Mittel unterbleiben müssen. UnterlagenAnfrage (20260828)Rechtsschutz für Gremiumsmitglieder (PDF)Vorgang im RatsinformationssystemAntwort der Verwaltung (20260967)Rechtsschutz für Gremiumsmitglieder (PDF)Vorgang im Ratsinformationssystem