Informationen zur Ersatzgeldverwendung
✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt hat eine Mitteilung zur Verwendung von Ersatzgeldern vorgelegt, die dem Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnisnahme übermittelt wurde. Die Vorlage informiert über die Mittelverwendung im Jahr 2025 sowie über die geplanten Ausgaben für das Jahr 2026.
Die Informationen basieren auf den gesetzlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes sowie des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2025 wurden für die Pflege und Entwicklung von Ausgleichsmaßnahmen rund 120.000 Euro verausgabt. Für das Jahr 2026 sieht die Planung nach aktuellem Sachstand Ausgaben in Höhe von etwa 105.000 Euro vor. Die detaillierte Aufstellung der bereits getätigten sowie der geplanten Maßnahmen ist den Anlagen der Vorlage zu entnehmen.
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