Antrag auf unbefristete Anerkennung des Vereins: „Ronak e.V“ als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.
✦ Zusammenfassung
Beratungsfolge
Datum | Gremium | Ergebnis | 20.05.2026 | Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) | noch nicht beraten |
Der Jugendhilfeausschuss entscheidet über die unbefristete Anerkennung des Vereins „Ronak e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe. Der Verein unterstützt seit 2018 die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund durch vielfältige Bildungs- und Freizeitangebote.
Befristete Anerkennung läuft aus
Der Verein „Ronak e.V.“ war bereits im Oktober 2022 vom Jugendhilfeausschuss für drei Jahre befristet als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt worden. Nun hat der Verein die unbefristete Anerkennung gemäß § 75 des Sozialgesetzbuches VIII beantragt.
Die Verwaltung des Jugendamtes empfiehlt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, dieser Bitte zu entsprechen. Der Verein habe durch seine Tätigkeitsberichte von 2023 bis 2025 nachgewiesen, dass er die Voraussetzungen für eine unbefristete Anerkennung erfüllt.
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Vielfältige Angebote für Integration
„Ronak e.V.“ entstand aus einer Initiative von Geflüchteten aus Syrien, insbesondere von kurdischen Flüchtlingen. Der 2018 gegründete Verein mit Sitz in der Bochumer Straße 112 hat derzeit 50 Mitglieder und ehrenamtlich Tätige. Rund 150 Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Alter von sechs bis 30 Jahren nehmen an den verschiedenen Angeboten teil.
Das Spektrum der Vereinsaktivitäten umfasst:
- Musikalischen Unterricht für Kinder und Jugendliche
- Nachhilfekurse in Deutsch, Mathematik und Englisch
- Freizeitreisen und Ausflüge zu Parks, Zoos und Museen
- Kulturelle Veranstaltungen und Musikabende
- Sportkurse wie Yoga, Taekwondo und Karate
- Sprachkurse und ein Sprach-Café
- Beratung und Begleitung von Flüchtlingen bei Behördengängen
Breite Vernetzung und Kooperationen
Der Verein kooperiert mit anderen Vereinen und Organisationen, ist Mitglied im paritätischen Wohlfahrtsverband und hat bei Projekten des Kinder- und Jugendrings mitgewirkt. Er agiert überparteilich und überkonfessionell.
Sowohl die AG 78 – Jugendförderung als auch die AG 78 – Fachverbände Jugendhilfe befürworten eine unbefristete Anerkennung des Vereins.
Entscheidung mit Auflagen
Die Verwaltung schlägt vor, die Anerkennung mit drei Nebenbestimmungen zu versehen:
- Die Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe
- Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird durch die Anerkennung nicht begründet
- Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie entscheidet am 20. Mai 2026 über den Antrag.
Unterlagen
Dokumente
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Beratungsfolge
- 20.05.2026kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Jugendamt
- Antrag auf Befristete Anerkennung des Vereins: „ZDM - Zentrum für Demokratie und Menschenrechte e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII. 20.05.2026
- Antrag auf unbefristete Anerkennung des Vereins: „GEMI e.V“ als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII. 20.05.2026
- Jahresbericht des Kinder- und Jugendrings 2025 20.05.2026
- Vorstellung und Bericht der Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen gemäß § 10b SGB VIII 20.05.2026
- Fragen zu Flex-Kitas in Bochum 20.05.2026
- Vertretungsstützpunkte Kindertagespflege 20.05.2026
Aus derselben Sitzung
- Fragen zu Flex-Kitas in Bochum Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (4. Sitzung), 20.05.2026
- Vorstellung und Bericht der Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen gemäß § 10b SGB VIII Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (4. Sitzung), 20.05.2026
- Darstellung des ESF plus Programms „ElternChanceN – mit Elternbegleitung Familien Stärken“ durch das Bundesministerium für Bildung, Familien, Senioren, Frauen und Jugend BMBFSFJ Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (4. Sitzung), 20.05.2026
- Antrag auf unbefristete Anerkennung des Vereins: „GEMI e.V“ als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII. Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (4. Sitzung), 20.05.2026
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- Jahresbericht des Kinder- und Jugendrings 2025 Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (4. Sitzung), 20.05.2026
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