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Antwort der Verwaltung

1. Änderung des Regionalplanes Ruhr zur Festlegung von Windenergiebereichen

20260732 14.04.2026 Amt für Stadtplanung und Wohnen

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ Zusammenfassung

Windenergiebereiche in anderen Kreisen geplant

Nach umfangreichen Überarbeitungen legte der RVR im Herbst 2025 einen aktualisierten Entwurf vor. Die neuen Windenergiebereiche sollen vor allem in den Kreisen Recklinghausen, Wesel und Unna entstehen. Für Bochum wurden aufgrund der hohen Siedlungsdichte keine geeigneten Bereiche identifiziert.

Verwaltung prüft kleinere Potenzialflächen

Ergänzend zu den großflächigen Windenergiebereichen des Regionalplans hat die Stadtverwaltung Anfang 2025 überschlägig geprüft, ob sich kleinere Potenzialflächen für Windenergie in Bochum finden lassen. Dabei wurden zwei Bereiche als möglicherweise geeignet eingestuft: das Industriegebiet nördlich der Essener Straße sowie der Heimelsberg östlich von Langendreer.

Höherer Aufwand außerhalb privilegierter Bereiche

Ob Investoren bereit sind, außerhalb der privilegierten Windenergiebereiche des Regionalplans den deutlich höheren Planungs- und Genehmigungsaufwand zu übernehmen, bleibt abzuwarten. Aufgrund der Siedlungsdichte ist zudem mit einem höheren Konfliktpotenzial zu rechnen. Der Stadtverwaltung liegen aktuell keine konkreten Anfragen oder Planungen für Windenergieanlagen vor.

Naturschutzbeirat wird informiert

Die Antwort der Verwaltung wird dem Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde in seiner Sitzung am 14. April 2026 zur Kenntnis gegeben.

Dokumente

Beratungsfolge

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