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Beschlussvorlage der Verwaltung

Eingabe gemäß § 24 Gemeindeordnung hier: Ermöglichung eines „Stadtteil-Museum als Lern-, Erfahrungs- und Begegnungsort“ in Räumen des sanierten Trakts des bestehenden Gerther Schulzentrums Nord an der Heinrichstraße

20252767 14.01.2026 Zentrale Dienste - Kaufmännische Betriebsleitung

🟢 Beschlossen 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei fünf Enthaltungen. (CDU, AfD).

✦ Zusammenfassung

Antrag für Stadtteil-Museum

Der Bergmanns-Kameradschaftsverein Glückauf Gerthe 1891 e.V., die Kohlengräberland-Geschichtswerkstatt des Heinrich-von-Kleist-Gymnasiums und der Gerther Treff e.V. hatten gemeinsam einen Antrag nach § 24 der Gemeindeordnung NRW gestellt. Sie wollten einen Trakt des sanierten Bestandsgebäudes des Schulzentrums Nord an der Heinrichstraße für ein "Stadtteil-Museum als Lern-, Erfahrungs- und Begegnungsort" erhalten.

Technische Hindernisse überwiegen

Die Verwaltung begründet ihre Ablehnung mit zahlreichen technischen und planerischen Problemen. Ein Erhalt des Gebäudeteils würde das bereits genehmigte Brandschutzkonzept verletzen und die barrierefreie Erschließung des Neubaus gefährden. Zudem befindet sich die geplante Spiel- und Bewegungsfläche genau an der Stelle des zu erhaltenden Trakts.

Hohe Sanierungskosten erwartet

Für den Teilerhalt wären umfangreiche Arbeiten nötig: statische Neuberechnungen, neue Treppenverbindungen, Schadstoffsanierung der Innenräume sowie komplett neue Versorgungsleitungen für Strom, Heizung und Sanitär. Die bisherige Teilsanierung umfasste nur Fassade und Teildachflächen. Die Fernwärmekapazität im Gebäudekomplex sei bereits ausgereizt.

Vision eines modernen Campus

Die Verwaltung argumentiert, dass ein Teilerhalt die Vision eines modernen, zusammenhängenden Schulcampus mit Dreifachturnhalle, möglichem Schwimmbad und großzügigen Grünflächen gefährden würde. Zudem seien die Flächen für umfangreiche Ersatzpflanzungen als Kompensationsmaßnahme des Neubaus erforderlich.

Der Ausschuss für Schule und Bildung soll am 14. Januar 2026 über die Vorlage entscheiden.

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