Sachstand zur Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 344 Tippelsberg / Berger Mühle und Nr. 351 Ölbachtal Teilgebiet Bochum I
20252244 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 28.10.2025 · Umwelt- und Grünflächenamt
Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag(Enthaltungen - 1Dagegen - 3Dafür - 8)
📍 Tippelsberg · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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Das Umwelt- und Grünflächenamt hat eine Beschlussvorlage zur Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 344 (Tippelsberg / Berger Mühle) und Nr. 351 (Ölbachtal Teilgebiet Bochum I) vorgelegt. Das Vorhaben sieht vor, in drei Teilbereichen des Bebauungsplans Nr. 344 sowie in einem Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 351 die aktuelle Festsetzung für landwirtschaftliche Flächen aufzuheben.
Die Aufhebung soll die rechtliche Grundlage für Erstaufforstungen schaffen. Diese Flächen sollen als forstrechtlicher und naturschutzfachlicher Ausgleich, auch als Ökokonto bezeichnet, genutzt werden können. Damit sollen Beeinträchtigungen der Natur und des Landschaftsbildes, die durch andere Bebauungsplanverfahren oder Baumaßnahmen entstehen, ausgeglichen werden. Da die Stadt einen Waldanteil von rund 10 Prozent aufweist, besteht ein Bedarf an Flächen zur Waldvermehrung und zur Stärkung des Biotopverbunds.
Im Zuge des Verfahrens wurden artenschutzrechtliche Prüfungen durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchungen der Stufen I und II ergaben keine negativen Auswirkungen auf Feldvögel, weshalb keine weiteren Vermeidungs- oder Minderungsmaßnahmen notwendig sind. Der Naturschutzbeirat wurde bereits angehört; dessen Anmerkungen werden in das weitere Verfahren einbezogen.
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