Verwendung der Mittel aus der Produktgruppe 42 04 gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Bochum i.V.m. der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen an Vereine und Organisationen im Sport (Sportförderrichtlinie) vom 26.06.2019.
20250309 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 07.03.2025 · Referat für Sport und Bewegung
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20250309 einen Vorschlag zur Verwendung der Haushaltsmittel für die Sportförderung im Jahr 2025 vorgelegt. Insgesamt sind 206.800 Euro für verschiedene Zwecke vorgesehen. Darunter befinden sich 30.000 Euro für bedeutende Sportveranstaltungen sowie 87.000 Euro für Vereins- und Übungsleitervergütungen. Weitere Mittel in Höhe von 15.000 Euro sind für Übungsleiter in Talentgruppen sowie für Grundsportgeräte an den Stadtsportbund Bochum (SSB) bestimmt, während 6.800 Euro für Fahrtkosten zu Meisterschaften vorgesehen sind. Für Einzelfallzuschüsse sind 53.000 Euro geplant, die unter anderem das Inklusionsprojekt „Hoch hinaus“ (30.000 Euro) und das Kooperationsprojekt „Fit im Park“ (15.000 Euro) unterstützen.
Zusätzlich sieht die Vorlage die Vergabe von 162.000 Euro an verschiedene Organisationen vor. Der Stadtsportbund Bochum e.V. soll 152.900 Euro erhalten, was einer Anpassung aufgrund steigender Kosten entspricht. Für die Sportjugend Bochum sind 7.000 Euro vorgesehen. Die DLRG Bochum erhält 1.260 Euro und die Wanderverbände beziehungsweise der Deutsche Alpenverein 840 Euro. Die Vorlage sieht vor, dass nicht ausgeschöpfte Mittel aus bestimmten Kategorien zur Deckung von Mehrbedarfen in anderen Bereichen genutzt werden können. Zudem können die dem SSB zugewiesenen Mittel für Sportgeräte und Fahrtkosten zur gegenseitigen Deckung verwendet werden.
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