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Verwendung der Sportpauschale 2025

20250254 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 07.03.2025 · Referat für Sport und Bewegung

🟢 Beschlossen 07.03.2025 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (24. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20250254 einen Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit vorgelegt, der die Verwendung der Sportpauschale für das Jahr 2025 regelt. Insgesamt stehen für das Haushaltsjahr 2025 Mittel in Höhe von rund 2,43 Millionen Euro zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich aus der Sportpauschale nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz NRW, voraussichtlichen Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2024 sowie dem kommunalen Eigenanteil zusammen.

Das vorgesehene Arbeitsprogramm umfasst verschiedene sportfachlich notwendige Maßnahmen. Bereits etatierte Kosten betreffen unter anderem die Rundporthalle sowie Anmietungen in der Harpener Heide. Weitere geplante Investitionen und Förderungen beinhalten die Unterstützung von Vereinsbaumaßnahmen und Mietkosten, investive Planungskosten für die Sportentwicklungsplanung sowie die Grundsanierung des Beachvolleyballfeldes in der Engelsburger Straße.

Zudem sind Sanierungen und Instandhaltungsarbeiten an verschiedenen Sportstätten vorgesehen, wie etwa die Erneuerung des Entwässerungssystems auf der Sportplatzanlage Markstraße, die Sanierung der Tribüne am Preins Feld oder Sicherungsarbeiten in der Hasenwinkeler Straße. Weitere Projekte umfassen die Anschaffung einer neuen LED-Anzeigetafel für die Rundsporthalle, die Erneuerung von Sportböden im Olympiastützpunkt sowie die Aufstellung eines WC-Containers in der Dickebankstraße. Die Finanzierung der einzelnen Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung.

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Beratungen

Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (24. Sitzung)
07.03.2025
Einstimmig nach Beschlussvorschlag