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Zuschuss nach Ziffer 2.3 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen an Vereine und Organisationen im Sport (Sportförderrichtlinie) – Veranstaltungskostenzuschuss für den Stadtwerke-Bochum Triathlon am 22.06.2025

20250208 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 07.03.2025 · Referat für Sport und Bewegung

🟢 Beschlossen 07.03.2025 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (24. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Der SV Blau-Weiß Bochum e. V. beantragt für den am 22. Juni 2025 stattfindenden 4. Stadtwerke Bochum-Triathlon einen Veranstaltungskostenzuschuss in Höhe von 5.000 Euro. Die Beschlussvorlage des Referats für Sport und Bewegung sieht vor, dass der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit diese Förderung gemäß der Sportförderrichtlinie der Stadt bewilligt.

Die Veranstaltung wird in diesem Jahr um die NRW-Landesmeisterschaften über die Sprintdistanz sowie die Startfelder der Master- und Senioren der NRW-Liga ergänzt. Laut der Begründung der Verwaltung ist mit gestiegenen Kosten im Vergleich zum Vorjahr zu rechnen, da für die Streckensicherung externe Dienstleister eingesetzt werden müssen und der THW nicht zur Verfügung steht. Um die Teilnahmegebühren für die Sportlerinnen und Sportler moderat zu halten, wird ein negatives Ergebnis der Veranstaltung erwartet.

Der beantragte Zuschuss von 5.000 Euro entspricht weniger als 25 Prozent der verfügbaren Haushaltsmittel für diesen Zweck und weniger als 40 Prozent der nachgewiesenen veranstaltungsspezifischen Gesamtausgaben. Die Auszahlung der Mittel steht unter dem Vorbehalt der Haushaltsbereitstellung. Zudem ist der Verein verpflichtet, spätestens acht Wochen nach der Veranstaltung einen Schlussverwendungsnachweis einzureichen.

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Beratungen

Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (24. Sitzung)
07.03.2025
Einstimmig nach Beschlussvorschlag