Wahl der stellvertretenden/ des stellvertretenden Vorsitzenden des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Bochum
20243082 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 25.03.2025 · Umwelt- und Grünflächenamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Der Naturschutzbeirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Bochum steht vor der Wahl einer neuen stellvertretenden Vorsitzenden bzw. eines neuen stellvertretenden Vorsitzenden. Hintergrund der Vorlage des Umwelt- und Grünflächenamtes ist das Ausscheiden von Hans-Günter Lischo aus dem Amt zum 1. Januar 2025. Mit seinem Rücktritt gab Lischo auch seine Mitgliedschaft als Vertreter des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e. V. ab.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der entsprechenden Durchführungsverordnung soll die Nachfolge aus der Mitte des Beirats gewählt werden. Die gewählte Person wird für die verbleibende Dauer der aktuellen Wahlzeit der Vertretungskörperschaft im Amt tätig sein.
Die Wahl findet im Rahmen der Sitzung des Naturschutzbeirats am 25. März 2025 statt. Der Wahlvorgang erfolgt nach den Vorgaben der Geschäftsordnung durch eine offene Abstimmung, wobei auf Antrag eines Mitglieds auch eine geheime Wahl durchgeführt werden kann. Für die Beschlussfähigkeit muss mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Die Bestimmung der gewählten Person erfolgt durch die Erzielung einer Stimmenmehrheit der gesetzlichen Anzahl der Beiratsmitglieder.
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