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Antwort der Verwaltung

Verdrängung des vereinsgebundenen Breitensports in Sporthallen durch den Fußball in den Wintermonaten

20242033 20.09.2024 Referat für Sport und Bewegung

🟢 Beschlossen 20.09.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit - Etat - (22. Sitzung) · Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzung des Ausschusses für Sport, Bewegung und Freizeit am 23. Februar 2024 stellte die CDU-Fraktion durch Herrn Schary die Anfrage, ob eine Verdrängung des vereinsgebundenen Breitensports durch Fußball in Sporthallen während der Wintermonate stattfindet. In diesem Zusammenhang wurde um eine Aufstellung der entsprechenden Hallenbelegungen gebeten.

Die Verwaltung nahm dazu Stellung und teilte mit, dass auf Basis der Belegungssoftware eine Auswertung erstellt wurde. Diese umfasst alle Belegungszeiten, die Fußballvereinen in den Wintermonaten ausschließlich zugewiesen sind. Laut der Verwaltung findet dabei keine Verdrängung des sonstigen vereinsgebundenen Breitensports statt. Die Fußballvereine nutzen für ihre E- und F-Jugenden vorrangig die Zeiträume zwischen 16:00 und 18:00 Uhr in einfachen Turnhallen, welche auch während der Sommermonate zur Verfügung stehen. Zudem werden im Winter auch Hallenzeiten für andere Sportarten wie Leichtathletik, Turnen, Baseball, American Football, Hockey und Beachvolleyball bereitgestellt.

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