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Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 62 BO: VfL-Talentwerk in Bochum

20241911 · Mitteilung der Verwaltung · 03.09.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt

🟢 Beschlossen 03.09.2024 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (23. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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Die Verwaltung legt den Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 62 BO zum VfL-Talentwerk in Bochum vor. Ziel der Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen ist es, die planerischen Voraussetzungen für die Nachwuchsförderung des VfL Bochum 1848 an aktuelle Anforderungen anzupassen. Dies umfasst unter anderem die Entwicklung von Mädchen- und Damenteams sowie neue Schwerpunkte in den Bereichen Sportpsychologie, Gesundheit und Pädagogik.

Das betroffene Areal umfasst etwa 14,7 Hektar nördlich der Hiltroper Straße. Die Änderung sieht vor, die derzeit als Grünfläche ausgewiesenen Flächen in ein Sondergebiet für Freizeit, Erholung und Sport umzuwandeln, um Erweiterungen der Trainingsmöglichkeiten zu ermöglichen. Parallel dazu wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1046 vorbereitet, um die entsprechenden Flächen rechtlich als Sportanlagen festzusetzen.

Die frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden fand im Zeitraum vom 5. August bis zum 5. September 2024 statt. Der zugehörige Umweltbericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Änderung erheblich nachteilige Auswirkungen auf Schutzgüter wie Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser und Klima hat. Nach der Auswertung der Stellungnahmen und einer Überarbeitung der Planung folgt der Beteiligungsbeschluss sowie das abschließende Genehmigungsverfahren durch das zuständige Landesministerium.

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Beratungen

Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (23. Sitzung)
03.09.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.