Informationen zur Ersatzgeldverwendung
✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt informiert den Naturschutzbeirat über die Verwendung von Ersatzgeldern für Ausgleichsmaßnahmen. Die Mitteilung der Verwaltung erfolgt gemäß § 31 Absatz 4 des Landesnaturschutzgesetzes, welcher die Darlegung der im Jahr 2023 finanzierten Maßnahmen sowie der für das Jahr 2024 geplanten Ausgaben in tabellarischer Form vorsieht.
Im Jahr 2023 wurden rund 120.200 Euro für verschiedene Ausgleichsmaßnahmen verausgabt. Für das Jahr 2024 sieht die Planung nach aktuellem Sachstand Ausgaben in einer Gesamthöhe von 172.000 Euro vor. Die entsprechenden Unterlagen, welche die Listen über die Verwendung im Vorjahr und die Planung für das laufende Jahr enthalten, dienen dem Beirat zur Kenntnisnahme während der Sitzung am 3. September 2024.
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Beratungsfolge
- 03.09.2024Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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