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Zuschuss nach Ziffer 2.3 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen an Vereine und Organisationen im Sport (Sportförderrichtlinie) – Veranstaltungskostenzuschuss für den Stadtwerke-Bochum Triathlon am 30.06.2024

20241059 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 24.05.2024 · Referat für Sport und Bewegung

🟢 Beschlossen 24.05.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (20. Sitzung)
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 0Dafür: 14 (SPD, Grüne; BD, CDU, UWG:Freie Bürger)
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KI-Zusammenfassung

Der SV Blau-Weiß Bochum e.V. beantragt für den am 30. Juni 2024 stattfindenden Stadtwerke Bochum Triathlon einen Veranstaltungskostenzuschuss in Höhe von 5.000 Euro. Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit vor, diesen Zuschuss gemäß der Sportförderrichtlinie der Stadt Bochum zu bewilligen.

Die Vorlage begründet die Notwendigkeit des Zuschusses mit gestiegenen Kosten gegenüber dem Vorjahr. Aufgrund der zeitgleichen Durchführung der Fußball-Europameisterschaft ist der Einsatz externer Dienstleister zur Sicherung der Rad- und Laufstrecken erforderlich, was die Ausgaben erhöht. Durch den beantragten Zuschuss sollen die Startgebühren für die Teilnehmer stabil gehalten werden.

Der vorgeschlagene Betrag von 5.000 Euro liegt laut Verwaltung innerhalb der finanziellen Grenzen, da er weder 25 Prozent der bereitgestellten Haushaltsmittel noch 40 Prozent der veranstaltungsspezifischen Gesamtausgaben überschreitet. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der entsprechenden Haushaltsmittel. Der Verein ist zudem verpflichtet, spätestens acht Wochen nach Abschluss der Veranstaltung einen Schlussverwendungsnachweis vorzulegen.

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Beratungen

Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (20. Sitzung)
24.05.2024
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 0Dafür: 14 (SPD, Grüne; BD, CDU, UWG:Freie Bürger)