Zaunfahnen im Vonovia Ruhrstadion
20241051 · Antwort der Verwaltung · 24.05.2024 · Referat für Sport und Bewegung
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum, vertreten durch Herrn Woljeme, stellte Fragen zu einem Vorfall im Vonovia Ruhrstadion während des Spiels zwischen dem VfL Bochum und dem VfB Stuttgart am 20. Januar 2024. Anlass war eine Zaunfahne der Gäste, die Fluchtwege behinderte.
Die Verwaltung teilte mit, dass das Bauordnungsamt und die Feuerwehr den VfL Bochum bereits vor der aktuellen Spielzeit darauf hingewiesen hatten, dass das Anbringen von Zaunfahnen vor Ausgängen gemäß § 31 SBauVO nicht zulässig ist. Am betreffenden Spieltag war die Feuerwehr Bochum in den Entscheidungsprozess eingebunden.
Bezüglich der Sicherheitslage widersprach die Verwaltung der Darstellung des VfB Stuttgart, wonach die Sicherheit zu jedem Zeitpunkt gewährleistet gewesen sei. Da durch die Fahnen Fluchtwege versperrt waren, sei die Sicherheit beeinträchtigt worden. Ein weiterer Handlungsbedarf besteht laut der Verwaltung nur dann, wenn die Funktion der Fluchttore durch Zaunfahnen beeinträchtigt wird. Der VfL Bochum habe die Regelungen zur Aufhängung von Fahnen nach dem Vorfall verdeutlicht; seither seien keine Beeinträchtigungen der Sicherheit mehr aufgetreten.
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