Gewährung einer Förderung nach Ziff. 3.1.3 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen an Vereine und Organisationen im Sport an den Tennisclub Bochum-Süd e. V.
20241045 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 24.05.2024 · Referat für Sport und Bewegung
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 0Dafür: 14 (SPD, Grüne; BD, CDU, UWG:Freie Bürger)
▶ KI-Zusammenfassung
Der Tennisclub Bochum-Süd e. V. hat eine Förderung für Renovierungsarbeiten in seiner zwei Felder umfassenden Tennishalle beantragt. Die vorliegende Beschlussvorlage des Referats für Sport und Bewegung sieht vor, dass der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit einen Zuschuss gewährt, der die ungedeckten Kosten bis zu einer Höhe von maximal 40 Prozent der nachgewiesenen Gesamtkosten übernimmt.
Die geplanten Maßnahmen umfassen die Erneuerung des Hallenbodens sowie den Austausch der Ballfanggardinen und -netze. Zudem sollen Malerarbeiten in der Halle durchgeführt werden. Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 70.490,18 Euro. Davon entfallen 66.740,76 Euro auf die Boden- und Netzarbeiten sowie 3.749,42 Euro auf die Malerarbeiten. Der beantragte Zuschuss der Stadt Bochum beträgt nach der Kalkulation 28.196,07 Euro, während der Verein Eigenmittel in Höhe von 42.294,11 Euro einbringt.
Damit der Verein die Umsetzung im Juni ohne Verlust des Förderanspruchs starten konnte, wurde bereits eine Zustimmung zum bewilligungsunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt. Die endgültige Auszahlung des Zuschusses steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung und Verfügbarkeit der entsprechenden Haushaltsmittel.
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